Rechtsberatung zu Baumängeln

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Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.

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Beste Ergebnisse

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Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.

Bester Service

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Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.

Wir erklären auch komplexe Sachverhalte verständlich.

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Waldemar Posen
Hopkins Mandant

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Die Kanzlei Hopkins wurde mir von meiner Rechtsschutzversicherung empfohlen. Die gesamte Kommunikation erfolgte über E-Mail bzw. Telefonisch. Um es vorwegzunehmen, ich würde die Kanzlei Hopkins jederzeit weiterempfehlen. Ich wurde immer zeitnah auf den aktuellen Stand in meiner Rechtssache gebracht und Sachverhalte wurden mir immer ausführlich erläutert.

Rolf
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Was genau sind Baumängel?

Wenn ein Bauwerk nicht so gebaut ist, wie es vertraglich vereinbart wurde, liegt ein Mangel am Bau vor. Nach dem Werkvertragsrecht sind Baumängel alle Bauwerksleistungen, die nicht wie im Vertrag vorgeschrieben erfolgt sind oder die sich nicht für die normale Verwendung eignen. Darüber hinaus hält die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen fest, dass Bauleistungen zum Abnahmezeitpunkt den anerkannten Regeln der Technik entsprechen müssen. Umgangssprachlich spricht man bei Baumängeln auch von „Pfusch am Bau“.

Was sind typische Beispiele für Baumängel?

Zu den häufigsten Baumängeln zählen neben Rissen im Mauerwerk oder im Putz undichte Fensterlaibungen und Türlaibungen. Auch im Estrich oder der Badabdichtung tauchen immer wieder Mängel auf. Ein Mangel, der leider oft erst auffällt, wenn sich Schimmel bildet: undichte Dampfsperren. Diese haben eigentlich die Aufgabe, die dahinterliegenden Bauteile vor Luftfeuchtigkeit zu schützen.

Welche Ansprüche haben Bauherren bei Baumängeln?

Wenn alle Baumängel korrekt angezeigt wurden und die gesetzte Frist zur Behebung verstrichen ist, kann auf unterschiedliche Weise rechtlich dagegen vorgegangen werden:

  1. Beauftragung eines anderen Baudienstleisters mit der Beseitigung der Mängel. Die entstandene Rechnung geht an das Bauunternehmen, das den Mangel verschuldet hat.
  2. Der vereinbarte Baupreis kann um die Höhe herabgesetzt werden, welchen der Bauwert durch die Mängel einbüßen muss.
  3. Es kann vom Bauvertrag zurück getreten werden, wenn die Baumängel eine "erhebliche Pflichtverletzung" des Baudienstleisters darstellen.
  4. Es kann sowohl für Gutachter und Experten, die zur Mängelüberprüfung herangezogen werden müssen, Schadensersatz verlangt werden, als auch für alle weiteren Aufwendungen, die durch die Mängel entstanden sind (wie etwa eine Übergangsimmobilie).

Wie kann man Baumängel anzeigen?

Baumängel müssen so früh wie möglich angezeigt werden, um zu verhindern, dass aus Baumängeln gravierende Schäden werden. Sobald alle Mängel ausführlich schriftlich und durch Fotos dokumentiert sind, muss eine Mängelrüge verfasst werden. Diese Rüge sollte eine Auflistung aller Baumängel, eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung und eine Frist beinhalten. Idealerweise sollte auch ein Teil der Rechnungssumme als Druckmittel bis zur Mängelbeseitigung einbehalten werden. Wenn nach Ablauf der Frist die Baumängel nicht beseitigt wurden, gibt es für die betroffenen Bauherren mehrere Möglichkeiten, zu handeln.

Warum Hopkins Rechtsanwälte bei Baumängeln kontaktieren?

Wir bei Hopkins bieten Ihnen von Anfang an eine transparente Beratung zu möglichen Kosten, individuellen Erfolgsaussichten und den nächsten Schritten bei Ihrem Fall. Um für alle Beteiligten Stress, Zeitaufwand und Ausgaben gering zu halten, streben wir im ersten Schritt immer eine außergerichtliche Lösung an. Sollte sich so keine Lösung finden lassen, scheuen wir natürlich auch den Rechtsweg nicht.