Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.

Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.

Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.

Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
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Ohne vor Ort Termin wird einem geholfen. Ich hatte zu jeder Zeit ein sicheres Gefühl bei Herrn Hock. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Waldemar Posen
Hopkins Mandant
Die Kanzlei Hopkins wurde mir von meiner Rechtsschutzversicherung empfohlen. Die gesamte Kommunikation erfolgte über E-Mail bzw. Telefonisch. Um es vorwegzunehmen, ich würde die Kanzlei Hopkins jederzeit weiterempfehlen. Ich wurde immer zeitnah auf den aktuellen Stand in meiner Rechtssache gebracht und Sachverhalte wurden mir immer ausführlich erläutert.
Rolf
Hopkins Mandant
Wenn ein Bauwerk nicht so gebaut ist, wie es vertraglich vereinbart wurde, liegt ein Mangel am Bau vor. Nach dem Werkvertragsrecht sind Baumängel alle Bauwerksleistungen, die nicht wie im Vertrag vorgeschrieben erfolgt sind oder die sich nicht für die normale Verwendung eignen. Darüber hinaus hält die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen fest, dass Bauleistungen zum Abnahmezeitpunkt den anerkannten Regeln der Technik entsprechen müssen. Umgangssprachlich spricht man bei Baumängeln auch von „Pfusch am Bau“.
Zu den häufigsten Baumängeln zählen neben Rissen im Mauerwerk oder im Putz undichte Fensterlaibungen und Türlaibungen. Auch im Estrich oder der Badabdichtung tauchen immer wieder Mängel auf. Ein Mangel, der leider oft erst auffällt, wenn sich Schimmel bildet: undichte Dampfsperren. Diese haben eigentlich die Aufgabe, die dahinterliegenden Bauteile vor Luftfeuchtigkeit zu schützen.
Wenn alle Baumängel korrekt angezeigt wurden und die gesetzte Frist zur Behebung verstrichen ist, kann auf unterschiedliche Weise rechtlich dagegen vorgegangen werden:
Baumängel müssen so früh wie möglich angezeigt werden, um zu verhindern, dass aus Baumängeln gravierende Schäden werden. Sobald alle Mängel ausführlich schriftlich und durch Fotos dokumentiert sind, muss eine Mängelrüge verfasst werden. Diese Rüge sollte eine Auflistung aller Baumängel, eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung und eine Frist beinhalten. Idealerweise sollte auch ein Teil der Rechnungssumme als Druckmittel bis zur Mängelbeseitigung einbehalten werden. Wenn nach Ablauf der Frist die Baumängel nicht beseitigt wurden, gibt es für die betroffenen Bauherren mehrere Möglichkeiten, zu handeln.
Wir bei Hopkins bieten Ihnen von Anfang an eine transparente Beratung zu möglichen Kosten, individuellen Erfolgsaussichten und den nächsten Schritten bei Ihrem Fall. Um für alle Beteiligten Stress, Zeitaufwand und Ausgaben gering zu halten, streben wir im ersten Schritt immer eine außergerichtliche Lösung an. Sollte sich so keine Lösung finden lassen, scheuen wir natürlich auch den Rechtsweg nicht.