Ihnen droht eine Ausweisung oder Abschiebung?

Mit unserer Online-Fallprüfung eine Ersteinschätzung erhalten.

check point
100% unverbindlich
check point
Sicher durch SSL-Verschlüsselung
check point
weniger als 2 Minuten
Top-Bewertung und Spitzenreiter in der Kategorie AnwaltAusgezeichnet mit dem deutschen Legal Tech KanzleipreisSicher durch SSL-ZertifikatMitglied der Rechtsanwalts-Kammer BerlinQualitätssiegel für Datenschutz

Wann kommt es zu einer Abschiebung?

Wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde, muss der Antragsteller Deutschland zu einem bestimmten Termin (in der Regel innhalb von 30 Tagen) verlassen. Wenn die Ausreise nicht erfolgt, kommt es zu einer Abschiebung.
Zur Fallprüfung
Wann kommt es zu einer Abschiebung?
Wie kann man eine Abschiebung doch noch abwenden?

Wie kann man eine Abschiebung doch noch abwenden?

Bei guter Integration kann in einigen Fällen ein Härtefallantrag gestellt werden. Über die Anerkennung als Härtefall entscheiden die Härtefallkommission des jeweiligen Bundeslands. Darüber hinaus kann gegen die Ablehnung des Asylantrags Klage eingelegt werden. Dann entscheidet das Gericht darüber, ob nicht doch Asyl gewährt wird oder ein Alternative (wie etwa ein Abschiebungsverbot) infrage kommt. Während der Klage gegen die Ablehnung des Asylantrags, dürfen Antragsteller bei einer einfachen Ablehnung oder bei einem akzeptierten Eilantrag nicht abgeschoben werden.
Zur Fallprüfung

Kommt es auch zur Abschiebung wenn sich die Situation im Heimatland verändert hat?

Sollte sich die Situation im Heimatland zwischenzeitlich verschlechtert haben (zum Beispiel bei einem Regierungswechsel) oder sollte sich die persönliche Situation verändert haben (zum Beispiel eine bisher nicht erkannte Kriegstraumatisierung) sollte unbedingt ein Asylfolgeantrag gestellt werden, um die Situation neu beurteilen zu lassen.
Zur Fallprüfung
Kommt es auch zur Abschiebung wenn sich die Situation im Heimatland verändert hat?
Was kann man tun, wenn der Asylantrag als unbegründet abgelehnt wurde?

Was kann man tun, wenn der Asylantrag als unbegründet abgelehnt wurde?

Wenn der Asylantrag (ganz oder teilweise) als einfach unbegründet abgelehnt wurde, gibt es die Möglichkeit dagegen Klage einzureichen. Allerdings muss die Klage innerhalb einer 2-Wochen-Frist, also innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides eingereicht werden.

Zur Fallprüfung

Was unsere Mandanten sagen

Ich war sehr zufrieden mit der Kanzlei

Ich war sehr zufrieden mit der Arbeit der Kanzlei, kann ich nur weiterempfehlen. Alle waren sehr nett und haben sich die Zeit für alles genommen. Ich würde wieder diese Kanzlei wählen.

Gute Beratung und Hilfe

Habe meinen Fall im Internet geschildert und wurde gleich zu einem kostenlosen Beratungsgespräch angerufen. Dadurch hat man die Möglichkeit sein Fall nochmal richtig zu schildern und ab es sinnvoll ist rechtliche Schritte einzuleiten oder nicht.

Hopkins Rechtsanwälte helfen Ihnen

Rechtsberatung buchen