Rechtsberatung zu Ausweisung oder Abschiebung

Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.

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Kurzfristiges Beratungsgespräch

Es war noch nie einfacher, Ihr Recht in Anspruch zu nehmen

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.

Eine Person telefoniert und macht ein faires Angebot für eine Rechtsberatung
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Einschätzungs-
gespräch*

  1. Rechtsproblem einordnen
  2. Rückfragen klären
  3. Kostenmodell wählen

*entfällt bei Direktbuchung

Eine Frau mandatiert einen Online-Anwalt
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Angebot

  • Schriftliches Angebot
  • Konkrete Kostenübersicht
  • Online abschließen
Ein Anwalt sortiert Dokumente, die wichtig für eine Rechtsberatung sind
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Fallaufbereitung

  • Anmeldung im Mandantenportal
  • Unterlagen übermitteln
  • Rückfragen klären
Eine Rechtsanwältin berät online per Headset einen Mandaten
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Anwaltliche Beratung

  • Online Termin mit spezialisiertem Hopkins-Anwalt buchen
  • Entscheidung ob Vertretung gewünscht
Eine Person trägt eine Mappe mit Dokumenten für eine gerichtliche Verhandlung
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Anwaltliche Vertretung

  • Außergerichtlich und gerichtlich (je nach Fall und Wunsch)
  • Persönlicher Hopkins-Anwalt
  • Stets up-to-date
Beste Ergebnisse

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Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.

Bester Service

Bester Service

Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.

Wir erklären auch komplexe Sachverhalte verständlich.

Unschlagbarer Preis

Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.

Top-Bewertung und Spitzenreiter in der Kategorie AnwaltAusgezeichnet mit dem deutschen Legal Tech KanzleipreisSicher durch SSL-ZertifikatMitglied der Rechtsanwalts-Kammer BerlinQualitätssiegel für Datenschutz

Das sagen unsere Mandanten...

Ich war sehr zufrieden mit der Kanzlei

Ich war sehr zufrieden mit der Arbeit der Kanzlei, kann ich nur weiterempfehlen. Alle waren sehr nett und haben sich die Zeit für alles genommen. Ich würde wieder diese Kanzlei wählen.

Gute Beratung und Hilfe

Habe meinen Fall im Internet geschildert und wurde gleich zu einem kostenlosen Beratungsgespräch angerufen. Dadurch hat man die Möglichkeit sein Fall nochmal richtig zu schildern und ab es sinnvoll ist rechtliche Schritte einzuleiten oder nicht.

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Wann kommt es zu einer Abschiebung?

Wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde, muss der Antragsteller Deutschland zu einem bestimmten Termin (in der Regel innhalb von 30 Tagen) verlassen. Wenn die Ausreise nicht erfolgt, kommt es zu einer Abschiebung.

Kommt es auch zur Abschiebung wenn sich die Situation im Heimatland verändert hat?

Sollte sich die Situation im Heimatland zwischenzeitlich verschlechtert haben (zum Beispiel bei einem Regierungswechsel) oder sollte sich die persönliche Situation verändert haben (zum Beispiel eine bisher nicht erkannte Kriegstraumatisierung) sollte unbedingt ein Asylfolgeantrag gestellt werden, um die Situation neu beurteilen zu lassen.

Was kann man tun, wenn der Asylantrag als unbegründet abgelehnt wurde?

Wenn der Asylantrag (ganz oder teilweise) als einfach unbegründet abgelehnt wurde, gibt es die Möglichkeit dagegen Klage einzureichen. Allerdings muss die Klage innerhalb einer 2-Wochen-Frist, also innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides eingereicht werden.

Wie kann man eine Abschiebung doch noch abwenden?

Bei guter Integration kann in einigen Fällen ein Härtefallantrag gestellt werden. Über die Anerkennung als Härtefall entscheiden die Härtefallkommission des jeweiligen Bundeslands. Darüber hinaus kann gegen die Ablehnung des Asylantrags Klage eingelegt werden. Dann entscheidet das Gericht darüber, ob nicht doch Asyl gewährt wird oder ein Alternative (wie etwa ein Abschiebungsverbot) infrage kommt. Während der Klage gegen die Ablehnung des Asylantrags, dürfen Antragsteller bei einer einfachen Ablehnung oder bei einem akzeptierten Eilantrag nicht abgeschoben werden.