Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.

Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.

Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.

Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
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Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Rechtsfalls waren meiner Meinung nach kompetente Mitarbeiter am Werk. Es wurde sogar die Kostenübernahme durch meine Versicherung erledigt, d.h. angefragt und bekommen. Es ist zu meiner Zufriedenheit ausgegangen.
Hopkins Mandant
Tolle Kanzlei, Anwälte und Mitarbeiter.Sehr kompetent, hilfsbereite Kanzlei. Die sich Zeit für Ihre Mandanten nimmt. Ich werde diese Kanzlei mit gutem Gewissen weiter empfehlen.
Hopkins Mandant
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Das Migrationsrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die sich mit der Einreise, dem Aufenthalt, der Arbeitsaufnahme und der Integration von Menschen aus anderen Ländern befassen. Hierzu zählen unter anderem das Aufenthaltsrecht, das Asylrecht und das Staatsangehörigkeitsrecht. Im Migrationsrecht wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen jemand einwandern darf, wer eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Arbeitserlaubnis erhalten kann, wie der Schutz für Geflüchtete aussieht und welche Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sein müssen.
Zu den Kernkompetenzen eines Anwalts für Migrationsrecht gehören:
Als Verbraucherkanzlei vertreten wir unsere Mandantinnen und Mandanten deutschlandweit aus unserem Hauptstandort in Berlin. Bei Gerichtsterminen sind wir natürlich auch vor Ort für Sie da.
Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) bilden die Rechtsgrundlagen im Ausländer- und Asylrecht. Das Aufenthaltsgesetz ersetzte 2005 das frühere Ausländergesetz und gilt allgemein, außer bei speziellen Regelungen wie dem Asylrecht oder dem Freizügigkeitsgesetz/EU für EU-Bürger. Diese Gesetze werden durch Sondervorschriften wie die Aufenthaltsverordnung, Beschäftigungsverordnung, Beschäftigungsverfahrensordnung, und die Integrationskursverordnung ergänzt.