Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Sehr kompetent und freundlich.Sehr gute Erreichbarkeit.
Schnelles zurück melden per Telefon oder E-Mail.
Sachliches und verständliches erklären das auch ein Laie es versteht.
Zusammenfassend eine Kanzlei die man gerne weiter empfiehlt.
Andrea
Hopkins Mandant
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Hopkins Mandant
Das Arzthaftungsrecht ist ein Teilbereich des Medizinrechts und regelt die zivilrechtliche Rechenschaftspflicht eines Arztes, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten gegenüber einem Patienten verletzt. Umgangssprachlich könnte man also sagen, dass das Arzthaftungsrecht festlegt inwiefern ein Arzt für einen Behandlungsfehler verantwortlich ist.
Zu den typischen Beispielen für Behandlungsfehler gehören Operationen aus den Bereichen Orthopädie und Unfallchirurgie. Also etwa Fehler bei der Operationen von Kniearthrose (Gonarthrose) oder der Operationen von Hüftgelenksarthrose (Koxarthrose).
Das Schmerzensgeldes dient dazu die entstandenen immateriellen Schäden auszugleichen. Die Höhe des Schmerzensgeld zu bemessen ist dabei sehr schwierig, da sich sowohl emotionale, als auch körperliche Schmerzen nur schlecht als Geldsumme beziffern lassen. Bei der Berechnung spielen diverse Faktoren wie Schmerzdauer, Schmerzintensität sowie der konkrete Fehler eine Rolle.
Der Schadensersatz soll als Ausgleich für den entstandenen Nachteil dienen, den ein Patient durch den Behandlungsfehler erlitten hat. Der Schadensersatz ergibt sich dann zum Beispiel aus dem Verdienstausfall des Patienten, den zusätzliche Kosten für Haushaltshilfen oder zusätzliche Ausgaben für Therapien.
Ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht, ist oftmals sehr schwer zu beurteilen. Im Grunde gibt es für Ärzte keine Pflicht, dass die medizinischen Behandlungen und Maßnahmen erfolgreich sind. Sie sind lediglich verpflichtet diese Maßnahmen nach dem allgemein anerkannten fachlichen Standard durchzuführen. Beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler können sich Betroffene an Ihre Krankenversicherung wenden, da diese dem nachgehen muss und darüberhinaus ein Gutachten einholen kann. Auch die Ärztekammern haben Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen eingerichtet deren Verfahren für Patienten kostenfrei sind. Ein Anwalt, der sich auf Behandlungsfehler spezialisiert hat, kann Sie nicht nur dabei unterstützen eine außergerichtliche Einigung zu erreichen, sondern auch vor Gericht vertreten, wenn es der individuelle Fall verlangt.
Wir bei Hopkins bieten Ihnen von Anfang an eine transparente Beratung zu möglichen Kosten, individuellen Erfolgsaussichten und den nächsten Schritten bei Ihrem Fall. Um für alle Beteiligten Stress, Zeitaufwand und Ausgaben gering zu halten, streben wir im ersten Schritt immer eine außergerichtliche Lösung an. Sollte sich so keine Lösung finden lassen, scheuen wir natürlich auch den Rechtsweg nicht.