Rechtsberatung zu Abschleppkosten

Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.

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Es war noch nie einfacher, Ihr Recht in Anspruch zu nehmen

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.

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Beste Ergebnisse

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Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.

Bester Service

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Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.

Wir erklären auch komplexe Sachverhalte verständlich.

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Wann dürfen falsch geparkte Fahrzeuge abgeschleppt werden?

Grundsätzlich dürfen PKW's nur dann abgeschleppt werden, wenn das Abschleppen notwendig und verhältnismäßig ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Fahrzeug im Parkverbot steht, im Halteverbot steht oder für andere Verkehrsteilnehmer gefährdend beziehungsweise behindernd ist. Regelmäßig werden Fahrzeuge abgeschleppt, die nach den Verkehrszeichen im Parkverbot stehen. Auch abgemeldete oder betriebsunfähige Fahrzeuge, die auf öffentlichen Plätzen abgestellt sind, werden nicht selten abgeschleppt.

Was tun wenn das Auto abgeschleppt wurde?

Unter Umständen können Sie sich gegen die Abschleppkosten wehren! Beispielsweise wenn die entsprechende Parkverbotszone missverständlich oder nicht ausreichend gekennzeichnet wurde. Fahrzeugbesitzer haben dann die Möglichkeit gegen den Kostenbescheid Widerspruch einzulegen.

Wie kann Hopkins beim Widerspruch gegen einen Kostenbescheid helfen?

Im ersten Schritt beraten wir Sie transparent, ob sich ein Widerspruch gegen den Kostenbescheid lohnen würde, wie die Erfolgschancen stehen und welche rechtlichen Schritte möglich sind. Bei einer Mandatierung werden wir Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde einfordern, Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Klage einreichen.

Welche Rechtsgrundlage liegt dem Abschleppen von Fahrzeugen zugrunde?

Verstöße gegen Halte- und Parkverbote gelten nach der Straßenverkehrsgesetz (StVG) als Ordnungswidrigkeit. Die Abschleppkosten, sowie das entsprechende Bußgeldverfahren ergeben sich aus § 25a Kostentragungspflicht des Halters.

Was kostet Abschleppen?

Wie hoch die Abschleppkosten sind, hängt von der Strecke, die zurückgelegt werden muss und von der jeweiligen Kommune oder Gemeinde ab. Autofahrer, die von einem Abschleppdienst abgeschleppt werden, können mit rund 120,00 € bis 200,00 € rechnen, wenn Abschlepp-Strecke unter 10 km liegt.