Wann dürfen falsch geparkte Fahrzeuge abgeschleppt werden?
Grundsätzlich dürfen PKW's nur dann abgeschleppt werden, wenn das Abschleppen notwendig und verhältnismäßig ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Fahrzeug im Parkverbot steht, im Halteverbot steht oder für andere Verkehrsteilnehmer gefährdend beziehungsweise behindernd ist. Regelmäßig werden Fahrzeuge abgeschleppt, die nach den Verkehrszeichen im Parkverbot stehen. Auch abgemeldete oder betriebsunfähige Fahrzeuge, die auf öffentlichen Plätzen abgestellt sind, werden nicht selten abgeschleppt.
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