Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Tolles Konzept!
Gut, dass es so etwas gibt.
Hopkins Mandant
Wirklich hilfsbereit und sehr freundlich. Gerne immer wieder!
Hopkins Mandant
Grundsätzlich dürfen PKW's nur dann abgeschleppt werden, wenn das Abschleppen notwendig und verhältnismäßig ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Fahrzeug im Parkverbot steht, im Halteverbot steht oder für andere Verkehrsteilnehmer gefährdend beziehungsweise behindernd ist. Regelmäßig werden Fahrzeuge abgeschleppt, die nach den Verkehrszeichen im Parkverbot stehen. Auch abgemeldete oder betriebsunfähige Fahrzeuge, die auf öffentlichen Plätzen abgestellt sind, werden nicht selten abgeschleppt.
Unter Umständen können Sie sich gegen die Abschleppkosten wehren! Beispielsweise wenn die entsprechende Parkverbotszone missverständlich oder nicht ausreichend gekennzeichnet wurde. Fahrzeugbesitzer haben dann die Möglichkeit gegen den Kostenbescheid Widerspruch einzulegen.
Im ersten Schritt beraten wir Sie transparent, ob sich ein Widerspruch gegen den Kostenbescheid lohnen würde, wie die Erfolgschancen stehen und welche rechtlichen Schritte möglich sind. Bei einer Mandatierung werden wir Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde einfordern, Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Klage einreichen.
Verstöße gegen Halte- und Parkverbote gelten nach der Straßenverkehrsgesetz (StVG) als Ordnungswidrigkeit. Die Abschleppkosten, sowie das entsprechende Bußgeldverfahren ergeben sich aus § 25a Kostentragungspflicht des Halters.
Wie hoch die Abschleppkosten sind, hängt von der Strecke, die zurückgelegt werden muss und von der jeweiligen Kommune oder Gemeinde ab. Autofahrer, die von einem Abschleppdienst abgeschleppt werden, können mit rund 120,00 € bis 200,00 € rechnen, wenn Abschlepp-Strecke unter 10 km liegt.