Abmahnung prüfen lassen

Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.

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Es war noch nie einfacher, Ihr Recht in Anspruch zu nehmen

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.

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Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.

Bester Service

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Top Beratung, sehr netter Anwalt. Hatte Fragen zum Arbeitsrecht und Kündigungsschutz. Da wurde sich die Zeit genommen und mir geholfen. Auch außerhalb der Termine kommuniziert. Vielen Dank!

CandidoHopkins Mandantin

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Mit den Hopkins Rechtsanwälten habe ich als Arbeitsnehmer sehr gute Erfahrungen gemacht und haben mich sehr gute beraten, wurde auch vor Gericht sehr gut vertreten und ein sehr gutes Ergebnis erzielt. Werde die Hopkins Rechtsanwälte weiter empfehlen.

Peter Weidner
Hopkins Mandant

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Wie verhalte ich mich bei Erhalt einer Abmahnung?

Bei Erhalt einer Abmahnung gilt grundsätzlich zunächst: Ruhe bewahren. Abmahnungen werden von verschiedenen Arbeitgebern unterschiedlich eingesetzt. Manche Arbeitgeber mahnen sofort bei jedem noch so kleinen inkorrekten Verhalten ab, andere nutzen das Instrument der Abmahnung nur in seltenen und wirklich ernsten Fällen. Es lohnt sich immer, eine rechtliche Einschätzung der Situation im Gesamtkontext zu erhalten. Oft wird es aber in Ihrem Interesse liegen, gegen eine Abmahnung nicht vorzugehen, sondern das abgemahnte Verhalten in Zukunft einfach zu unterlassen.

Gilt eine Abmahnung als Kündigungsgrund?

Abmahnungen sind eine Bedingung für die verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber. Ob im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung zur Wirksamkeit einer Kündigung ein Gericht die Abmahnung(en) als Kündigungsgrund akzeptieren würde, hängt vom Einzelfall ab. Häufig erfüllen ausgesprochene Abmahnungen aber ohnehin nicht die Formerfordernisse und sind rechtlich somit ungefährlich. Zudem muss für eine wirksame Kündigung das gleiche abgemahnte Verhalten mindestens nochmals vorkommen. Die erste Abmahnung ist somit häufig lediglich eine „gelbe Karte". Bei sehr schweren Pflichtverletzungen kann der Arbeitgeber ausnahmsweise auch ohne Abmahnung wirksam kündigen („rote Karte").

Wie kann mir Hopkins bei einer Abmahnung helfen?

Bei Hopkins beraten wir Arbeitnehmer aus allen Branchen und Berufsfeldern bezüglich einer Abmahnung. Wir können für Sie einschätzen, ob die Abmahnung wirksam ist, welche Risiken es gibt, und im Falle einer Mandatierung über die Rücknahme einer Abmahnung auch direkt mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln. Insbesondere können wir schon frühzeitig eingreifen, um im Falle einer späteren Kündigung optimal reagieren zu können.

Wie sollte ich gegen eine Abmahnung vorgehen?

Ob Sie sich gegen eine Abmahnung wehren sollten, hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab. Teils ist es sinnvoll, den Arbeitgeber zu bewegen, eine Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen (oder nicht aufzunehmen). Es kann aber selbstverständlich auch nach hinten losgehen, wenn Sie die Konfrontation suchen. Oft reicht es auch, die eigene Sicht auf die abgemahnte Situation aufzuschreiben und dem Arbeitgeber mitzuteilen. Auf diese Argumentation können Sie sich dann später auch noch berufen.

Lohnt es sich gegen eine Abmahnung vorzugehen?

Es hängt von mehreren Faktoren ab, ob es sich lohnt, gegen die Abmahnung vorzugehen. Eine Abmahnung muss immer eine bestimmte Pflichtverletzung aus dem Arbeitsverhältnis rügen und ihrer kündigungsrechtlichen Rüge- und Warnfunktion gerecht werden. Wenn Sie überlegen, gegen eine Abmahnung vorzugehen, sollten Sie sich immer die Frage stellen, ob der in der Abmahnung angegebene Sachverhalt den Tatsachen entspricht. Sollten sich die Umstände aus Ihrer Sicht anders darstellen, ist es ratsam, zumindest eine Gegendarstellung zu erstellen und diese in die Personalakte aufnehmen zu lassen.