Mit dem kostenfreien Hopkins-Abfindungsrechner können Sie in wenigen Minuten Ihren möglichen Anspruch auf Abfindung berechnen:
Zum AbfindungsrechnerWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Mit der Hopkins Kanzlei war ich sehr zufrieden.
Man hat sich für meinen Fall viel Zeit genommen, gut ausgearbeitet und mir Mut gemacht, da es sich um einen speziellen Fall gehandelt hat.
Nachteil ist, dass Hopkins keinen eigenen Anwalt zum Gerichtstermin stellt, das wurde mir auch mitgeteilt.
Allerdings fühlte ich mich bei dem gestellten Terminvertreter nicht ganz so gut aufgehoben.
Kathrin Metzner
Hopkins Mandantin
Herzlichen Dank für die sehr serviceorientierte, freundliche und professionelle telefonische kostenfreie Erstberatung im Fall einer betriebsbedingten Kündigung sowie Abfindungsregelung mit Abwicklungsvorschlag. Ihre Beratung war für mich sehr wertvoll und kompetent. Jederzeit kann ich Sie mit 5 Sternen super weiterempfehlen!
Chlupacek Nora-Susan
Hopkins Mandantin
Obwohl viele Arbeitnehmer davon ausgehen, gibt es im Fall einer Kündigung nur in den seltensten Fällen einen wirklichen Anspruch auf Abfindung. Dennoch wird häufig eine Abfindung gezahlt. Der Grund dafür ist, dass viele der ausgesprochenen Kündigungen unwirksam oder zumindest sehr zweifelhaft sind. Daher bieten Arbeitgeber häufig Abfindungen im Rahmen von Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen an, damit der Arbeitnehmer im Gegenzug die Kündigung akzeptiert.
Bei Erhalt einer Abfindung sind sowohl sozialrechtliche Konsequenzen (zum Beispiel mögliche Sperrzeiten beim Erhalt von Arbeitslosengeld) als auch steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu beachten. Eine höhere Abfindung führt nicht unbedingt am Ende immer zu mehr Geld auf Ihrem Konto. Es gibt hier viele Fallstricke, die ein erfahrener Anwalt in Betracht ziehen wird.
Bei Hopkins bieten wir jedem Arbeitnehmer eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung bezüglich einer möglichen Abfindung. Wir können für Sie einschätzen, wie die realistischen Chancen auf eine Abfindung stehen, welche Fallstricke es gibt und im Falle einer Mandatierung die Abfindung auch direkt mit Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber verhandeln. Themen des Arbeitsrechts, wie Kündigungen und Aufhebungsverträge, gehören zu den Spezialgebieten unserer Anwälte. Hierbei spielen Abfindungen fast immer eine Rolle.
Die Abfindungshöhe kann stark schwanken und ist insbesondere von der Anzahl der Beschäftigungsjahre beim Arbeitgeber sowie vom Gehalt abhängig. Grundsätzlich gilt: Je länger Sie beschäftigt sind und je mehr Sie verdienen, desto höher wird vermutlich eine Abfindung ausfallen. Wie viel Abfindung Ihnen zusteht, ist letztlich fast immer das Ergebnis einer Verhandlung und hängt somit stark von Ihrem Verhandlungsgeschick sowie der Verhandlungsmacht gegenüber Ihrem Arbeitgeber ab. Um ein Gefühl dafür zu bekommen, welche Abfindung vermutlich realistisch ist, probieren Sie unverbindlich unseren kostenfreien Abfindungsrechner aus.
Wie viel Abfindung Ihnen zusteht, ist zum großen Teil das Ergebnis aus Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Die genaue Höhe der Abfindung ist immer individuell und hängt von einer Vielzahl von Umständen ab. So ist es zum Beispiel ausschlaggebend, ob die vorliegenden Kündigungsgründe ausreichend sind oder ob die formalen Voraussetzungen der Kündigung vom Arbeitgeber eingehalten wurden. Auch Faktoren wie die Beschäftigungsdauer, die Konsequenzen der Kündigung für den Arbeitnehmer, die Verfahrensdauer sowie das Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers beziehungsweise dessen Rechtsanwalts sind entscheidend.