Hopkins Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht

Hopkins Rechtsanwälte bieten Ihnen professionelle Beratung für Bank- und Kapitalmarktrechtsfragen. Unser Team besteht aus erfahrenen Anwälten und Fachanwälten, die sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert haben und über eine umfassende Erfahrung in diesem komplexen Bereich verfügen. Zu unseren Kernkompetenzen gehören neben der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen selbstverständlich auch Beratung zu Ihren Rechten als Anleger und Bankkunde. Wir bei Hopkins vertreten Sie selbstverständlich auch kompetent in sämtlichen gerichtlichen Verfahren.

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Was unterscheidet Bankrecht und Kapitalmarktrecht?

Während das Bankrecht vornehmlich die Rechtsbeziehungen zwischen Banken und deren Kunden oder Geschäftspartnern behandelt, liegt der Schwerpunkt des Kapitalmarktrechts bei den Rechtsvorschriften zu Wertpapierhandel, Vermögensverwaltung sowie geregelten und nicht geregelten Finanzmärkten.

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Was unterscheidet Bankrecht und Kapitalmarktrecht?

Was gehört zum Bank- und Kapitalmarktrecht?

Zum Bank- und Kapitalmarktrecht gehören rechtliche Regelungen, die das Bankwesen, den Wertpapierhandel und die Märkte für Kapitalanlagen betreffen. Dazu zählen alle Gesetze, die die Funktionsweise und die Aufsicht von Finanzinstitutionen und die Interaktionen auf den Finanzmärkten regulieren.

Zu den relevanten Vorschriften in Deutschland in diesem Bereich zählen unter anderem das Kreditwesengesetz (KWG), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Börsengesetz (BörsG), das Investmentgesetz (InvG), das Wertpapierprospekthaftungsgesetz (WpPG) sowie das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG).

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Was macht einen guten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus?

Besonders im Bereich Bankrecht und Kapitalmarktrecht ist entscheidend, dass der Rechtsanwalt über umfassende Kenntnisse der relevanten Gesetze und Vorschriften, ein starkes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, Erfahrungen in der Vertretung vor Gericht und in Verhandlungen sowie über ausgezeichnete analytische und kommunikative Fähigkeiten verfügt.

Ein guter Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sollte in der Lage sein, komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären und die Interessen seiner Mandanten effektiv zu vertreten. Zudem ist die Fähigkeit, sich schnell auf neue rechtliche und regulatorische Entwicklungen einzustellen, in diesem dynamischen Rechtsgebiet von großer Bedeutung.

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Wann sollte man sich an einen Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden?

Da Finanzgeschäfte oft komplex und für Laien schwer durchschaubar sind, kann es sinnvoll sein, einen spezialisierten Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinzuzuziehen:

Streitigkeiten mit Banken:
Wer sich von seiner Bank schlecht beraten fühlt oder ein rechtliches Problem mit seiner Bank hat, sollte juristischen Beistand suchen. Besonders in Fällen, in denen durch fehlerhafte Beratung oder unrechtmäßiges Verhalten finanzielle Verluste entstanden sind. Beispielsweise anlasslose Kontosperrungen, fehlerhaft terminierte Zahlungseingänge oder der Vorwurf der Geldwäsche.

Überprüfung von Verträgen:
Ein Anwalt kann Kreditverträge, Wertpapiergeschäfte oder andere Finanzdokumente prüfen, um unfaire Klauseln oder rechtliche Fallstricke aufzudecken. Zudem sorgen immer wieder Urteile dafür, dass Rückforderungen möglich sind, etwa bei unzulässigen Kontoführungsgebühren oder Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten.

Kapitalanlagen:
Leider kommt es immer wieder vor, dass Banken und Finanzdienstleister ihre Kunden nicht ausreichend zu den Anlagerisiken und Kosten, wie beispielsweise Beraterhonoraren, aufklären. Anhand der Geeignetheitserklärung lässt sich prüfen, ob in Ihrem Fall eine Haftung wegen falscher Beratung vorliegt.

Die Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei Hopkins bieten rechtliche Beratung und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Bank oder dem Finanzdienstleister durchzusetzen.

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Häufig gestellte Fragen

Welches Gericht ist für Bank- und Kapitalmarktrecht zuständig?

Für Bankrecht und Kapitalmarktrecht sind in Deutschland grundsätzlich die ordentlichen Gerichte zuständig. Bei Streitigkeiten mit Bezug auf das Kapitalmarktrecht kommt insbesondere das Landgericht in seiner Funktion als Wirtschaftsstrafkammer oder Kammer für Handelssachen in Frage. Zudem kann in bestimmten Fällen das Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof (BGH) zuständig sein, insbesondere bei Revisionen. Spezielle Zuständigkeiten können sich auch durch gesetzliche Regelungen ergeben, wie zum Beispiel beim Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Rahmen der Bankenaufsicht.

Worum geht es beim Bank- und Kapitalmarktrecht?

Das Bankrecht bezieht sich auf diejenigen Rechtsnormen, die die Geschäftstätigkeit von Banken und Finanzinstitutionen regulieren. Es umfasst sowohl die klassischen Bankgeschäfte wie die Kreditvergabe und Geldverwahrung als auch die Dienstleistungen von Finanzunternehmen, die Finanzdienstleistungen anbieten. Das Kapitalmarktrecht hingegen regelt die Prozesse und Geschäfte auf den Finanz- und Kapitalmärkten, einschließlich der Geld- und Devisenmärkte sowie der Wertpapier- und Kapitalmärkte.

Was ist der Unterschied zwischen Bankrecht und Kapitalmarktrecht?

Bankrecht reguliert die Rechtsbeziehungen von Banken und Kreditinstituten und befasst sich unter anderem mit der Geldschöpfung, der Geldverwahrung und dem Geldverkehr. Das Kapitalmarktrecht hingegen ist auf die Regelung der Finanzmärkte und des Wertpapierhandels ausgerichtet und zielt darauf ab, die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes zu sichern und den Anlegerschutz zu gewährleisten.

Was versteht man unter kapitalmarktrechtlicher Compliance?

„Kapitalmarktrechtliche Compliance“ bezieht sich auf die Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen, die auf den Kapitalmarkt anwendbar sind. Dies ist besonders relevant für Akteure auf dem Kapitalmarkt wie Kreditinstitute, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Emittenten, Asset-Manager oder Handelsplatzbetreiber, die Erfüllung von Publizitätspflichten, die Beachtung von Insiderhandelsverboten und die Durchführung von Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen.

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