Arbeitsgericht München

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in München, in Dachau, in Ebersberg, in Erding, in Freising, in Fürstenfeldbruck, in Landsberg/Lech, in Miesbach, in Starnberg, in Ingolstadt, in Pfaffenhofen/Ilm, in Neuburg/Donau, in Weilheim, in Garmisch-Partenkirchen, in Freising, in Garmisch-Partenkirchen, in Holzkirchen oder in Wolfratshausen verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Kontakt

Telefonnummer:
(089) 30619-0

Adresse

Winzererstraße 106 80797 München
80797
München

Zuständigkeit

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht München erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht München als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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Arbeitsgericht München

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