Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in München, in Dachau, in Ebersberg, in Erding, in Freising, in Fürstenfeldbruck, in Landsberg/Lech, in Miesbach, in Starnberg, in Ingolstadt, in Pfaffenhofen/Ilm, in Neuburg/Donau, in Weilheim, in Garmisch-Partenkirchen, in Freising, in Garmisch-Partenkirchen, in Holzkirchen oder in Wolfratshausen verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.
Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht München erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht München als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.
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