Welche Vorteile habe ich, wenn ich mich mit Hopkins gegen die Wohnungskündigung wehre?

Jetzt unrechtmäßige Wohnungskündigung abwehren!
Der Mieter kann den Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 573c BGB). Diese Frist gilt unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit der laufende Monat noch mitzählt.
Die Kündigungsfrist für den Vermieter hängt von der Dauer des Mietverhältnisses ab:
Auch der Vermieter muss die Kündigung schriftlich aussprechen und dabei ein berechtigtes Interesse nachweisen, z. B. Eigenbedarf (§ 573 BGB).
Super schneller erster Anruf - umgehende Bearbeitung meines Falles - immer nett und zuvorkommend
Hopkins Mandant
Ich war sehr zufrieden mit schneller und höflicher Beschäftigung mit meinem Problem, obwohl es zu meinen Ungunsten ausging.
Hopkins Mandant