Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Sehr freundliche Beratung, mein Anliegen wurde sehr schnell bearbeitet und tatsächlich habe ich gar nicht viel hin und her schreiben müssen weil wir so schnell eine Einigung bekommen haben. Bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden und fühle mich sehr gut beraten. Vielen Dank.
Hopkins Mandantin
Super schnell, mega freundlich, fachlich sehr kompetent. Ich kann Hopkins nur weiter empfehlen. Mir haben sie sehr geholfen.
Danke
Hopkins Mandant
Da Kriterien und Berechnung bei BAföG-Anträgen sehr komplex sind, kommt es immer wieder zu Fehlern bei der Bescheidausstellung. Besonders bei der Vermögensanrechnung sind Berechnungsfehler keine Seltenheit.
Hopkins Fachanwälte und Anwälte für Verwalungsrecht unterstützen Sie mit und ohne Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in aller Regel die anfallenden Kosten (je nach Ihrer Police). Natürlich übernehmen wir in diesem Fall auch die Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir verschiedene Finanzierungsmodelle, die eine Vertretung zu einem unschlagbaren Preis möglich machen. Denn eine gute Rechtsberatung sollte nicht an den Kosten scheitern.
Es kann vorkommen, dass das zuständige BAföG-Amt den Antrag auf BAföG ablehnt oder Sie nur einen deutlich niedrigeren BAföG-Satz erhalten, als Sie eigentlich erwartet hatten. Dann sollten Sie auf alle Fälle Widerspruch einlegen, Klage erheben oder sich an einen Anwalt wenden. Je nach Bundesland unterscheidet sich der Ablauf und das zu wählende Rechtsmittel. Die Details dazu sind immer in der Rechtsbehelfsbelehrung des BAföG-Bescheids zu finden.
Wir prüfen Ihren BAföG-Bescheid sowohl auf unsachgemäße Anrechnung von Einkommen und Vermögen als auch auf inhaltliche Fehler. In einigen Fällen ist schon ein Aktualisierungsantrag an das zuständige BAföG-Amt ausreichend. Wenn nötig übernehmen wir für unsere Mandanten aber selbstverständlich auch den BAföG-Widerspruch oder die BAföG-Klage. Welches Rechtsmittel in Ihrem individuellen Fall das zielführende ist, richtet sich nach der Art des Fehlers und nach dem zuständigen Bundesland.
Nach Erhalt des BAföG-Bescheids beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat. Dabei kann aber die Widerspruchsbegründung auch noch nachträglich nachgereicht werden. Für die BAföG-Klage bleibt ebenfalls einen Monat Zeit um Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen.