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Sollte das beantragte Visum vom Konsulat oder der Botschaft abgelehnt werden, können dagegen Rechtsmittel einlegt werden. Diese Form des Widerspruch wird in der Juristerei "Remonstration" genannt. Das Remonstrationsschreiben kann beispielsweise Dokumente und Belege enthalten, die dem ursprünglichen Antrag nicht beigefügt waren, aber den Ablehnungsgrund möglicherweise entkräften. Außerdem kann gegen die Visa-Ablehnung Klage beim jeweiligen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Dabei ist zu beachten, dass eine Frist von vier Wochen gilt.
Ob Remonstration oder Klage in Ihrem Fall sinnvoller sind, kann ein Anwalt für Visumsrecht am besten einschätzen.
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