Rechtsberatung im Vertragsrecht

Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.

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Inkl. Dokumentenprüfung
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Spezialisierte Anwälte
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Kurzfristiges Beratungsgespräch

Es war noch nie einfacher, Ihr Recht in Anspruch zu nehmen

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.

Eine Person telefoniert und macht ein faires Angebot für eine Rechtsberatung
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Einschätzungs-
gespräch*

  1. Rechtsproblem einordnen
  2. Rückfragen klären
  3. Kostenmodell wählen

*entfällt bei Direktbuchung

Eine Frau mandatiert einen Online-Anwalt
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Angebot

  • Schriftliches Angebot
  • Konkrete Kostenübersicht
  • Online abschließen
Ein Anwalt sortiert Dokumente, die wichtig für eine Rechtsberatung sind
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Fallaufbereitung

  • Anmeldung im Mandantenportal
  • Unterlagen übermitteln
  • Rückfragen klären
Eine Rechtsanwältin berät online per Headset einen Mandaten
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Anwaltliche Beratung

  • Online Termin mit spezialisiertem Hopkins-Anwalt buchen
  • Entscheidung ob Vertretung gewünscht
Eine Person trägt eine Mappe mit Dokumenten für eine gerichtliche Verhandlung
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Anwaltliche Vertretung

  • Außergerichtlich und gerichtlich (je nach Fall und Wunsch)
  • Persönlicher Hopkins-Anwalt
  • Stets up-to-date
Beste Ergebnisse

Beste Ergebnisse

Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.

Bester Service

Bester Service

Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.

Wir erklären auch komplexe Sachverhalte verständlich.

Unschlagbarer Preis

Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.

Top-Bewertung und Spitzenreiter in der Kategorie AnwaltAusgezeichnet mit dem deutschen Legal Tech KanzleipreisSicher durch SSL-ZertifikatMitglied der Rechtsanwalts-Kammer BerlinQualitätssiegel für Datenschutz

Das sagen unsere Mandanten...

Sehr kompetentes und freundliches Team

Sehr kompetentes und freundliches Team. Ich habe dadurch gewinnen können und Geld zurückbekommen. Ich bin sehr dankbar, nicht alleine durch diese Zeit gegangen zu sein, und nochmals vielen Dank. Ich habe 5 Sterne gegeben.

Marcel
Hopkins Mandant

Sehr gute Kanzlei

Sehr moderne Kanzlei. Termine, Dokumente, Daten, Verträge laufen über das Mandantenportal. (bzw. Termine über Outlook) Die Mitarbeiter am Telefon waren sehr freundlich und hilfsbereit. Mir wurde sehr gut weitergeholfen und schnell. Auch der Anwalt war freundlich und natürlich vor allem fachlich hervorragend! Danke.

Hopkins Mandant

Sie benötigen rechtliche Unterstützung?

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Wie kann mir Hopkins bei Verträgen helfen?

Hopkins Fachanwälte und Rechtsanwälte für Vertragsrecht beraten Sie zu allen vertragsrechtlichen Anliegen. Wir unterstützen Sie beim rechtskonformen Kündigen und Widerrufen von Verträgen, fechten rechtswidrige Verträge an und setzen Ihre Rechte gerichtlich oder außergerichtlich durch. Selbstverständlich setzen wir auch rechtssichere Verträge für Sie auf und prüfen Verträge vor Abschluss auf Vollständigkeit, rechtswidrige Klauseln und mögliche Fallstricke.

Benötige ich eine Rechtsschutzversicherung?

Hopkins Fachanwälte und Anwälte für Vertragsrecht unterstützen Sie mit und ohne Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel alle anfallenden Kosten (entsprechend Ihrer Police). Natürlich übernehmen wir in diesem Fall auch die Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir verschiedene Finanzierungsmodelle, die eine Vertretung zu einem unschlagbaren Preis möglich machen.

Was gehört alles zum Allgemeinen Vertragsrecht?

Das allgemeine Vertragsrecht umfasst sämtliche Regelungen für alle Vertragsarten im Zivilrecht innerhalb und außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wenn keine spezielleren Regelungen vorhanden sind. Zum Vertragsrecht gehören unter anderem:

  • Kaufverträge (online und analog),
  • Verträge, die durch Telefonbetrug entstanden sind,
  • Mitgliedschaften und Dauerverträge,
  • Abonnements und Abofallen,
  • Werkverträge,
  • Dienstleistungsverträge,
  • Options- und Lizenzverträge,
  • Franchiseverträge,
  • Cateringverträge,
  • Leasingverträge

Oft entstehen Streitigkeiten, wenn Vertragsregelungen unklar formuliert sind, Auslegung erfordern oder spezifische Klauseln fehlen. Hopkins Fachanwälte und Rechtsanwälte für Vertragsrecht bieten Beratung zu allen Schwierigkeiten mit Verträgen: von Vertragsgestaltung über Preiserhöhungen, Mängel und Falschlieferung bis hin zu Reklamation, Rückgabe und Widerruf.

Wann sollte ich mich an einen Anwalt für Vertragsrecht wenden?

Da das allgemeine Vertragsrecht viele verschiedene Bereiche umfasst und die Verträge sich in ihrer Ausgestaltung stark unterscheiden können, ist es häufig sinnvoll, eine rechtliche Beratung hinzuzuziehen. Vor allem in Situationen, in denen viel auf dem Spiel steht, ist es sinnvoll, rechtzeitig einen erfahrenen Anwalt zu konsultieren. Wir bei Hopkins informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten und können Ihnen sagen, welche Möglichkeiten in Ihrem persönlichen Fall bestehen. Manchmal kann ein Widerspruch sinnvoll sein und manchmal ist es zielführender, direkt vor Gericht zu gehen. Darüber hinaus helfen wir Ihnen dabei, bestehende Verträge zu überprüfen oder neue rechtlich einwandfreie Dokumente zu erstellen. Auch in Fällen, in denen eine anwaltliche Vertretung vor Gericht unabdingbar ist, vertreten wir Sie fachkundig und durchsetzungsstark.

Was unterscheidet Kaufvertrag und Werkvertrag?

Vertragsgegenstand des Kaufvertrags ist die Übergabe und Übereignung einer fertigen Sache. Im Unterschied dazu ist erfolgreiche Herstellung eines Werkes durch einen Werkunternehmer für einen Besteller der Vertragsgegenstand des Werkvertrags. Die Leistungspflichten beim Werksvertrag entsprechen dem Kaufgeschäft beim Kaufvertrag. Außerdem unterscheiden die beiden Vertragsarten sich in Fragen der Zahlung und der Haftung.