Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Sehr kompetentes und freundliches Team. Ich habe dadurch gewinnen können und Geld zurückbekommen. Ich bin sehr dankbar, nicht alleine durch diese Zeit gegangen zu sein, und nochmals vielen Dank. Ich habe 5 Sterne gegeben.
Marcel
Hopkins Mandant
Sehr moderne Kanzlei. Termine, Dokumente, Daten, Verträge laufen über das Mandantenportal. (bzw. Termine über Outlook) Die Mitarbeiter am Telefon waren sehr freundlich und hilfsbereit. Mir wurde sehr gut weitergeholfen und schnell. Auch der Anwalt war freundlich und natürlich vor allem fachlich hervorragend! Danke.
Hopkins Mandant
Hopkins Fachanwälte und Rechtsanwälte für Vertragsrecht beraten Sie zu allen vertragsrechtlichen Anliegen. Wir unterstützen Sie beim rechtskonformen Kündigen und Widerrufen von Verträgen, fechten rechtswidrige Verträge an und setzen Ihre Rechte gerichtlich oder außergerichtlich durch. Selbstverständlich setzen wir auch rechtssichere Verträge für Sie auf und prüfen Verträge vor Abschluss auf Vollständigkeit, rechtswidrige Klauseln und mögliche Fallstricke.
Hopkins Fachanwälte und Anwälte für Vertragsrecht unterstützen Sie mit und ohne Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel alle anfallenden Kosten (entsprechend Ihrer Police). Natürlich übernehmen wir in diesem Fall auch die Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir verschiedene Finanzierungsmodelle, die eine Vertretung zu einem unschlagbaren Preis möglich machen.
Das allgemeine Vertragsrecht umfasst sämtliche Regelungen für alle Vertragsarten im Zivilrecht innerhalb und außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wenn keine spezielleren Regelungen vorhanden sind. Zum Vertragsrecht gehören unter anderem:
Oft entstehen Streitigkeiten, wenn Vertragsregelungen unklar formuliert sind, Auslegung erfordern oder spezifische Klauseln fehlen. Hopkins Fachanwälte und Rechtsanwälte für Vertragsrecht bieten Beratung zu allen Schwierigkeiten mit Verträgen: von Vertragsgestaltung über Preiserhöhungen, Mängel und Falschlieferung bis hin zu Reklamation, Rückgabe und Widerruf.
Da das allgemeine Vertragsrecht viele verschiedene Bereiche umfasst und die Verträge sich in ihrer Ausgestaltung stark unterscheiden können, ist es häufig sinnvoll, eine rechtliche Beratung hinzuzuziehen. Vor allem in Situationen, in denen viel auf dem Spiel steht, ist es sinnvoll, rechtzeitig einen erfahrenen Anwalt zu konsultieren. Wir bei Hopkins informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten und können Ihnen sagen, welche Möglichkeiten in Ihrem persönlichen Fall bestehen. Manchmal kann ein Widerspruch sinnvoll sein und manchmal ist es zielführender, direkt vor Gericht zu gehen. Darüber hinaus helfen wir Ihnen dabei, bestehende Verträge zu überprüfen oder neue rechtlich einwandfreie Dokumente zu erstellen. Auch in Fällen, in denen eine anwaltliche Vertretung vor Gericht unabdingbar ist, vertreten wir Sie fachkundig und durchsetzungsstark.
Vertragsgegenstand des Kaufvertrags ist die Übergabe und Übereignung einer fertigen Sache. Im Unterschied dazu ist erfolgreiche Herstellung eines Werkes durch einen Werkunternehmer für einen Besteller der Vertragsgegenstand des Werkvertrags. Die Leistungspflichten beim Werksvertrag entsprechen dem Kaufgeschäft beim Kaufvertrag. Außerdem unterscheiden die beiden Vertragsarten sich in Fragen der Zahlung und der Haftung.