Was tun wenn die Unfallversicherung die Zahlung verweigert?

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Die Entschädigungshöhe orientiert sich an der "Gesamtkörperinvalidität" und den individuellen Vertragsdetails der Unfallversicherung. Die Gliedertaxe ordnet bestimmten Beeinträchtigungen Invaliditätsgrade zu. (Beispiel: Verlust des Geruchssinns = 10 %). Der "Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft" gibt zwar Standard-Gliedertaxe an, die der jeweiligen Versicherungsanbieter kann aber davon abweichen. Der Invaliditätsgrad des verletzten Körperteils wird mit der Versicherungsgrundsumme multipliziert und ergibt die Summe, die Unfallversicherung zahlen muss.
Versicherungsgrundsumme: 100.000,00 €
Invaliditätsgrad bei Verlust der Hand: 55 %
Rechnung: 100.000,00 € x 55 % = 55.000,00 €
Auszahlungssumme = 10.000,00 €
Neben der Gliedertaxe ist darauf zu achten, ob der Unfallversicherungstarif eine "Progression" enthält. Progressionsstaffeln definieren, wie viel Prozent höher die Auszahlungssumme pro jeweiligen Invaliditätsgrad ist (bezogen auf die Versicherungsgrundsumme). Dabei gilt: umso höher die Invalidität, desto höher die Auszahlung der Unfallversicherung.
Versicherungsgrundsumme: 100.000,00 €
Invaliditätsgrad bei Verlust der Hand: 55 %
Progression bei 55 % Invalidität = 90 %
Rechnung: 100.000,00 € x 90 % = 90.000 €
Auszuzahlende Versicherungsleistung = 90.000,00 €
Bis jetzt meine Erfahrung ist sehr gut und habe ich mein Ziel mit Hopkins mehr oder weniger erreicht. Hoffnung für eine sehr gute Zusammenarbeit in Zukunft.
Faisal Uz-Zaman
Hopkins Mandantin
Mein Anliegen wurde zügig aufgenommen und ich habe auch schnell einen Gesprächstermin bekommen. Innerhalb eines Tages war mein Anliegen dann geklärt
Hopkins Mandant