Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Perfekt Beratung und schnelle Bearbeitung.
Alles wurde verständlich erklärt.
Kann ich nur empfehlen.
Hopkins Mandant
Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Das Team ist sehr aufmerksam und freundlich, zudem wurde mein Fall echt schnell erledigt :)
Hopkins Mandant
Grundsätzlich ist eine Studienplatz-Klage für alle Studiengänge möglich, die an öffentlichen Universitäten und Hochschulen in Deutschland angeboten werden.
Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Studienplatzklage übernimmt, hängt von der abgeschloßenen Versicherungsvertrag ab. Denn nicht alle Rechtsschutzversicherungen beinhalten das Hochschulzugangsrecht. Junge Menschen sollten unbedingt auch die Rechtsschutzversicherung der Eltern prüfen, denn teilweise sind Kinder bei Ihren Eltern automatisch mitversichert.
Mit der Studienplatzklage sollte nicht zu lange gewartet werden, denn in der Regel gelten hier strenge Fristen. Nach Erhalt des Ablehnungsbescheids durch die Universität oder die Hochschule haben Bewerber vier Wochen Zeit Widerspruch einzulegen.
Für das Wintersemester endet die Widerspruchsfrist meistens etwa Mitte Januar, für das Wintersemester meistens etwa Mitte Juli.
Die gesetzliche Grundlage für eine Studienplatzklage ist Artikel 12 (I) des deutschen Grundgesetzes. Dort ist festgelegt, dass "Alle Deutschen [...] das Recht [haben], Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen." In der Praxis spielen aber weitere Gesetze und Verordnungen eine Rolle, zum Beispiel die Kapazitätsverordnungen und Vergabeverordnungen des jeweiligen Bundeslandes.
Bei Hopkins vertreten wir Studienplatz-Bewerber aus allen Fachbereichen und in allen Bundesländern. Wir können für Sie einschätzen, ob es sich lohnt die Ablehnung der Universität oder der Hochschule anzufechten und mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen. Sollten Sie uns mandatieren, stellen wir für Sie den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung. Wenn es sinnvoll ist, klagen wir selbstverständlich für Sie den Studienplatz auch ein.