Rechtsberatung zur Studienplatz

Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.

Rechtsberatung buchen
check mark
Inkl. Dokumentenprüfung
check mark
Spezialisierte Anwälte
check mark
Kurzfristiges Beratungsgespräch

Es war noch nie einfacher, Ihr Recht in Anspruch zu nehmen

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.

Eine Person telefoniert und macht ein faires Angebot für eine Rechtsberatung
1

Einschätzungs-
gespräch*

  1. Rechtsproblem einordnen
  2. Rückfragen klären
  3. Kostenmodell wählen

*entfällt bei Direktbuchung

Eine Frau mandatiert einen Online-Anwalt
2

Angebot

  • Schriftliches Angebot
  • Konkrete Kostenübersicht
  • Online abschließen
Ein Anwalt sortiert Dokumente, die wichtig für eine Rechtsberatung sind
3

Fallaufbereitung

  • Anmeldung im Mandantenportal
  • Unterlagen übermitteln
  • Rückfragen klären
Eine Rechtsanwältin berät online per Headset einen Mandaten
4

Anwaltliche Beratung

  • Online Termin mit spezialisiertem Hopkins-Anwalt buchen
  • Entscheidung ob Vertretung gewünscht
Eine Person trägt eine Mappe mit Dokumenten für eine gerichtliche Verhandlung
5

Anwaltliche Vertretung

  • Außergerichtlich und gerichtlich (je nach Fall und Wunsch)
  • Persönlicher Hopkins-Anwalt
  • Stets up-to-date
Beste Ergebnisse

Beste Ergebnisse

Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.

Bester Service

Bester Service

Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.

Wir erklären auch komplexe Sachverhalte verständlich.

Unschlagbarer Preis

Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.

Top-Bewertung und Spitzenreiter in der Kategorie AnwaltAusgezeichnet mit dem deutschen Legal Tech KanzleipreisSicher durch SSL-ZertifikatMitglied der Rechtsanwalts-Kammer BerlinQualitätssiegel für Datenschutz

Das sagen unsere Mandanten...

Perfekt Beratung und schnelle…

Perfekt Beratung und schnelle Bearbeitung.
Alles wurde verständlich erklärt.
Kann ich nur empfehlen.

Hopkins Mandant

Gute Kanzlei

Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Das Team ist sehr aufmerksam und freundlich, zudem wurde mein Fall echt schnell erledigt :)

Hopkins Mandant

Sie benötigen rechtliche Unterstützung?

Rechtsberatung buchen

In welche Studiengänge kann man sich einklagen?

Grundsätzlich ist eine Studienplatz-Klage für alle Studiengänge möglich, die an öffentlichen Universitäten und Hochschulen in Deutschland angeboten werden.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung Studienplatzklagen?

Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Studienplatzklage übernimmt, hängt von der abgeschloßenen Versicherungsvertrag ab. Denn nicht alle Rechtsschutzversicherungen beinhalten das Hochschulzugangsrecht. Junge Menschen sollten unbedingt auch die Rechtsschutzversicherung der Eltern prüfen, denn teilweise sind Kinder bei Ihren Eltern automatisch mitversichert.

Wieviel Zeit Zeit hat man, um einen Studienplatz einzuklagen?

Mit der Studienplatzklage sollte nicht zu lange gewartet werden, denn in der Regel gelten hier strenge Fristen. Nach Erhalt des Ablehnungsbescheids durch die Universität oder die Hochschule haben Bewerber vier Wochen Zeit Widerspruch einzulegen.

Für das Wintersemester endet die Widerspruchsfrist meistens etwa Mitte Januar, für das Wintersemester meistens etwa Mitte Juli.

Welche Gesetz regelt die Studienplatzklage?

Die gesetzliche Grundlage für eine Studienplatzklage ist Artikel 12 (I) des deutschen Grundgesetzes. Dort ist festgelegt, dass "Alle Deutschen [...] das Recht [haben], Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen." In der Praxis spielen aber weitere Gesetze und Verordnungen eine Rolle, zum Beispiel die Kapazitätsverordnungen und Vergabeverordnungen des jeweiligen Bundeslandes.

Wie kann mir Hopkins helfen meinen Wunsch-Studienplatz zu bekommen?

Bei Hopkins vertreten wir Studienplatz-Bewerber aus allen Fachbereichen und in allen Bundesländern. Wir können für Sie einschätzen, ob es sich lohnt die Ablehnung der Universität oder der Hochschule anzufechten und mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen. Sollten Sie uns mandatieren, stellen wir für Sie den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung. Wenn es sinnvoll ist, klagen wir selbstverständlich für Sie den Studienplatz auch ein.