In welche Studiengänge kann man sich einklagen?
Grundsätzlich ist eine Studienplatz-Klage für alle Studiengänge möglich, die an öffentlichen Universitäten und Hochschulen in Deutschland angeboten werden.
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Mit unserer kostenfreien Fallprüfung prüfen, ob ein Widerspruch möglich ist!
Mit der Studienplatzklage sollte nicht zu lange gewartet werden, denn in der Regel gelten hier strenge Fristen. Nach Erhalt des Ablehnungsbescheids durch die Universität oder die Hochschule haben Bewerber vier Wochen Zeit Widerspruch einzulegen.
Für das Wintersemester endet die Widerspruchsfrist meistens etwa Mitte Januar, für das Wintersemester meistens etwa Mitte Juli.
Perfekt Beratung und schnelle Bearbeitung.
Alles wurde verständlich erklärt.
Kann ich nur empfehlen.
Hopkins Mandant
Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Das Team ist sehr aufmerksam und freundlich, zudem wurde mein Fall echt schnell erledigt :)
Hopkins Mandant