Wunsch-Studienplatz nicht bekommen?

Mit unserer kostenfreien Fallprüfung prüfen, ob ein Widerspruch möglich ist!

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In welche Studiengänge kann man sich einklagen?

Grundsätzlich ist eine Studienplatz-Klage für alle Studiengänge möglich, die an öffentlichen Universitäten und Hochschulen in Deutschland angeboten werden.
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In welche Studiengänge kann man sich einklagen?
Welche Gesetz regelt die Studienplatzklage?

Welche Gesetz regelt die Studienplatzklage?

Die gesetzliche Grundlage für eine Studienplatzklage ist Artikel 12 (I) des deutschen Grundgesetzes. Dort ist festgelegt, dass "Alle Deutschen [...] das Recht [haben], Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen." In der Praxis spielen aber weitere Gesetze und Verordnungen eine Rolle, zum Beispiel die Kapazitätsverordnungen und Vergabeverordnungen des jeweiligen Bundeslandes.
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Übernimmt die Rechtsschutzversicherung Studienplatzklagen?

Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Studienplatzklage übernimmt, hängt von der abgeschloßenen Versicherungsvertrag ab. Denn nicht alle Rechtsschutzversicherungen beinhalten das Hochschulzugangsrecht. Junge Menschen sollten unbedingt auch die Rechtsschutzversicherung der Eltern prüfen, denn teilweise sind Kinder bei Ihren Eltern automatisch mitversichert.
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Übernimmt die Rechtsschutzversicherung Studienplatzklagen?
Wieviel Zeit Zeit hat man, um einen Studienplatz einzuklagen?

Wieviel Zeit Zeit hat man, um einen Studienplatz einzuklagen?

Mit der Studienplatzklage sollte nicht zu lange gewartet werden, denn in der Regel gelten hier strenge Fristen. Nach Erhalt des Ablehnungsbescheids durch die Universität oder die Hochschule haben Bewerber vier Wochen Zeit Widerspruch einzulegen.

Für das Wintersemester endet die Widerspruchsfrist meistens etwa Mitte Januar, für das Wintersemester meistens etwa Mitte Juli.

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Wie kann mir Hopkins helfen meinen Wunsch-Studienplatz zu bekommen?

Bei Hopkins vertreten wir Studienplatz-Bewerber aus allen Fachbereichen und in allen Bundesländern. Wir können für Sie einschätzen, ob es sich lohnt die Ablehnung der Universität oder der Hochschule anzufechten und mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen. Sollten Sie uns mandatieren, stellen wir für Sie den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung. Wenn es sinnvoll ist, klagen wir selbstverständlich für Sie den Studienplatz auch ein.
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Was unsere Mandanten sagen

"Perfekt Beratung und schnelle…"

Perfekt Beratung und schnelle Bearbeitung.
Alles wurde verständlich erklärt.
Kann ich nur empfehlen.

Hopkins Mandant

"Gute Kanzlei"

Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Das Team ist sehr aufmerksam und freundlich, zudem wurde mein Fall echt schnell erledigt :)

Hopkins Mandant

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