Möchten Sie in einen anderen Studiengang?

Mit unserer kostenfreien Fallprüfung herausfinden, ob ein Wechsel möglich ist!

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Welche Fristen gelten für den Studiengangswechsel?

Für einen Wechsel des Studiengangs gelten in der Regel die selben Fristen wie für eine neue Einschreibung. Manchmal kann es allerdings vorkommen, dass ein Studiengangswechsel nur zum Wintersemester oder nur zum Sommersemester möglich ist.
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Welche Fristen gelten für den Studiengangswechsel?
Welcher Anwalt ist zuständig für Studienplatzwechsel?

Welcher Anwalt ist zuständig für Studienplatzwechsel?

Studiengangswechsel gehören rechtlich gesehen in den übergeordneten Bereich des Verwaltungsrechts. Darüberhinaus haben sich aber einige Anwälte auf Studienplatzklagen und Studienplatzwechsel spezialisiert. Sollten Sie also einen Studienplatzwechsel rechtlich durchsetze wollen, empfiehlt es sich einen Anwalt mit Spezialisierung auf Hochschulrecht beziehungsweise Bildungsrecht oder einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu kontaktieren.
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Gibt es ein Recht auf Studienplatzwechsel?

Grundsätzlich gibt es kein Recht auf Studienplatzwechsel, dennoch kann gegen die Ablehnung der Hochschule Widerspruch eingelegt werden und gegebenenfalls sogar Klage eingereicht werden. Da sich normalerweise auf die höherer Fachsemester nur wenige Studierende bewerben, sind die Erfolgschancen einen Studienplatzwechsel über ein rechtliches Vorgehen durchzusetzen recht hoch.
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Gibt es ein Recht auf Studienplatzwechsel?
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung Studienplatzwechsel?

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung Studienplatzwechsel?

Ob Ihr Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine rechtliche Durchsetzung eines Studienplatzwechsels übernimmt, hängt von den Details des abgeschloßenen Versicherungsvertrag ab. Nicht bei alle Versicherungen ist das Hochschulrecht ein Bestandteil. Junge Menschen sollten unbedingt auch die Rechtsschutzversicherung ihrer Eltern prüfen, denn teilweise sind Kinder automatisch mitversichert.

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Wie kann mir Hopkins helfen meinen Wunsch-Studiengang zu bekommen?

Bei Hopkins vertreten wir Studienplatz-Bewerber aus allen Fachbereichen und in allen Bundesländern. Wir können für Sie einschätzen, ob es sich lohnt die Ablehnung der Universität oder der Hochschule anzufechten und mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen. Sollten Sie uns mandatieren, stellen wir für Sie den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung. Wenn es sinnvoll ist, klagen wir selbstverständlich für Sie den Studiengang auch ein.
Wie kann mir Hopkins helfen meinen Wunsch-Studiengang zu bekommen?

Was unsere Mandanten sagen

"Perfekt Beratung und schnelle…"

Perfekt Beratung und schnelle Bearbeitung.
Alles wurde verständlich erklärt.
Kann ich nur empfehlen.

Hopkins Mandant

"Gute Kanzlei"

Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Das Team ist sehr aufmerksam und freundlich, zudem wurde mein Fall echt schnell erledigt :)

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