Wann darf die Schule Disziplinarmaßnahmen verhängen?
Es gibt strenge Vorgaben, wann Schulen Disziplinarmaßnahmen verhängen dürfen. Allgemein gilt, dass disziplinarische Maßnahmen zulässig sind, wenn die Schüler ihre Pflichten grob verletzen, also beispielsweise indem sie gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, den Unterricht nachhaltig stören, Leistungen verweigern oder dem Unterricht ohne Entschuldigung fernbleiben.
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