Die Schule hat eine Ordnungsmaßnahme oder ein Disziplinarverfahren verhängt?

Jetzt das schulische Disziplinarverfahren auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen!

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Wann darf die Schule Disziplinarmaßnahmen verhängen?

Es gibt strenge Vorgaben, wann Schulen Disziplinarmaßnahmen verhängen dürfen. Allgemein gilt, dass disziplinarische Maßnahmen zulässig sind, wenn die Schüler ihre Pflichten grob verletzen, also beispielsweise indem sie gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, den Unterricht nachhaltig stören, Leistungen verweigern oder dem Unterricht ohne Entschuldigung fernbleiben.
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Wann darf die Schule Disziplinarmaßnahmen verhängen?
Wann darf die Schule Schüler vom Unterricht ausschließen?

Wann darf die Schule Schüler vom Unterricht ausschließen?

Der Ausschluss vom Unterricht und alleine die Androhung des Ausschlusses vom Unterricht setzen voraus, dass durch den Schulbesuch des jeweiligen Schülers die Sicherheit von Menschen ernstlich gefährdet wird oder, dass der Unterricht durch den Schüler nachhaltig und schwer beeinträchtigt wurde.
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Wer darf Schulisches Disziplinarverfahren verhängen?

Über die schulischen Disziplinarverfahren entscheidet die Klassenkonferenz. Diese muss dem Schüler außerdem auch die Möglichkeit geben sich zu den Vorwürfen zu äußern und Stellung zu beziehen. Lehrer dürfen alleine nicht über schulische Disziplinarmaßnahme entscheiden.
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Wer darf Schulisches Disziplinarverfahren verhängen?
Welche Disziplinarverfahren dürfen Schulen verhängen?

Welche Disziplinarverfahren dürfen Schulen verhängen?

Zu den schulischen Ordnungsmaßnahmen gehören

  • der schriftliche Verweis,
  • die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
  • der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen,
  • die Androhung der Entlassung von der Schule,
  • die Entlassung von der Schule,
  • die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde,
  • die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde.

Die genauen Ordnungsmaßnahmen richten sich nach dem Bundesland.

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Wie kann mir Hopkins bei so einem Fall helfen?

Bei Hopkins können wir für Sie einschätzen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, welche Fallstricke es gibt und wie Ihre Erfolgschance stehen. Sollten Sie uns mandatieren, begleiten Sie rechtlich beim Widerspruchsverfahren gegen die Schule und erheben, insofern nötig, Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.
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