Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Es gibt strenge Vorgaben, wann Schulen Disziplinarmaßnahmen verhängen dürfen. Allgemein gilt, dass disziplinarische Maßnahmen zulässig sind, wenn die Schüler ihre Pflichten grob verletzen, also beispielsweise indem sie gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, den Unterricht nachhaltig stören, Leistungen verweigern oder dem Unterricht ohne Entschuldigung fernbleiben.
Über die schulischen Disziplinarverfahren entscheidet die Klassenkonferenz. Diese muss dem Schüler außerdem auch die Möglichkeit geben sich zu den Vorwürfen zu äußern und Stellung zu beziehen. Lehrer dürfen alleine nicht über schulische Disziplinarmaßnahme entscheiden.
Zu den schulischen Ordnungsmaßnahmen gehören
Die genauen Ordnungsmaßnahmen richten sich nach dem Bundesland.
Der Ausschluss vom Unterricht und alleine die Androhung des Ausschlusses vom Unterricht setzen voraus, dass durch den Schulbesuch des jeweiligen Schülers die Sicherheit von Menschen ernstlich gefährdet wird oder, dass der Unterricht durch den Schüler nachhaltig und schwer beeinträchtigt wurde.
Bei Hopkins können wir für Sie einschätzen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, welche Fallstricke es gibt und wie Ihre Erfolgschance stehen. Sollten Sie uns mandatieren, begleiten Sie rechtlich beim Widerspruchsverfahren gegen die Schule und erheben, insofern nötig, Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.