Rechtsberatung zu Schadensersatz aus verspätetem Kindergartenplatz

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Es war noch nie einfacher, Ihr Recht in Anspruch zu nehmen

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.

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Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.

Bester Service

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Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Das Team ist sehr aufmerksam und freundlich, zudem wurde mein Fall echt schnell erledigt :)

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Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz?

Seit 1996 gibt es in Deutschland für alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Später wurde dieser um einen Anspruch auf einen Krippenplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ersten Geburtstag des Kindes erweitert.

Wann gibt es Schadensersatz?

Mit der nicht nichtrechtzeitigen Zuweisung des Kinderkrippenplatzes verletzt die jeweilige Kommune ihre Amtspflicht, deshalb entsteht für die Eltern der Kinder ohne Kindergartenplatz einen Anspruch auf Schadensersatz.

Wofür gibt es Schadensersatz bei verspätetem Kindergartenplatz?

Es besteht Anspruch auf Schadensersatz für

  1. den Verdienstausfall, wenn sich die Wiederaufnahme der Arbeit durch die mangelnde Kinderbetreuung verzögert hat
  2. den Verdienstausfall, wenn eine bestimmte Stelle durch die mangelnde Kinderbetreuung garnicht angetreten werden kann
  3. sämtliche Kosten der selbstorganisierten Betreuung

Darüberhinaus können auch die Kosten der Rechtsverfolgung des jeweiligen Verfahrens und die Kosten Verwaltungsgericht angerechnet werden.

Was wenn trotzdem kein freier Kindergartenplatz zu finden ist?

Auch wenn theoretisch allen Kindern ab dem ersten Geburtstag ein Betreuungsplatz im Kindergarten oder in der Krippe zusteht, fehlt in der Praxis Jahr für Jahr an ausreichend freien Plätzen. Wenn Eltern keinen Betreuungsplatz für ihr Kind finden können und auch die zuständige Kommune keine passende Betreuungstelle vermitteln kann, gibt es die Möglichkeit den Schadensersatz beziehungsweise Aufwendungsersatz außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen.

Wie kann mir Hopkins helfen Schadensersatz zu bekommen?

Im ersten Schritt prüfen wir Ihren Fall und können für Sie einschätzen, ob es sich lohnt Schadensersatz bei der Kommune einzuklagen. Wir beraten Sie selbstverständlich transparent zu möglichen Kosten und welche Finanzierungsoptionen sich in Ihrem Fall anbieten. Bei einer Mandatierung kümmern wir uns darum Ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen, wir formulieren die Klageschrift rechtsgültig und reichen diese beim zuständigen Gericht ein.