Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Perfekt Beratung und schnelle Bearbeitung.
Alles wurde verständlich erklärt.
Kann ich nur empfehlen.
Hopkins Mandant
Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Das Team ist sehr aufmerksam und freundlich, zudem wurde mein Fall echt schnell erledigt :)
Hopkins Mandant
Seit 1996 gibt es in Deutschland für alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Später wurde dieser um einen Anspruch auf einen Krippenplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ersten Geburtstag des Kindes erweitert.
Mit der nicht nichtrechtzeitigen Zuweisung des Kinderkrippenplatzes verletzt die jeweilige Kommune ihre Amtspflicht, deshalb entsteht für die Eltern der Kinder ohne Kindergartenplatz einen Anspruch auf Schadensersatz.
Es besteht Anspruch auf Schadensersatz für
Darüberhinaus können auch die Kosten der Rechtsverfolgung des jeweiligen Verfahrens und die Kosten Verwaltungsgericht angerechnet werden.
Auch wenn theoretisch allen Kindern ab dem ersten Geburtstag ein Betreuungsplatz im Kindergarten oder in der Krippe zusteht, fehlt in der Praxis Jahr für Jahr an ausreichend freien Plätzen. Wenn Eltern keinen Betreuungsplatz für ihr Kind finden können und auch die zuständige Kommune keine passende Betreuungstelle vermitteln kann, gibt es die Möglichkeit den Schadensersatz beziehungsweise Aufwendungsersatz außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen.
Im ersten Schritt prüfen wir Ihren Fall und können für Sie einschätzen, ob es sich lohnt Schadensersatz bei der Kommune einzuklagen. Wir beraten Sie selbstverständlich transparent zu möglichen Kosten und welche Finanzierungsoptionen sich in Ihrem Fall anbieten. Bei einer Mandatierung kümmern wir uns darum Ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen, wir formulieren die Klageschrift rechtsgültig und reichen diese beim zuständigen Gericht ein.