Rechtsberatung zu Prüfungsanfechtung

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Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.

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Beste Ergebnisse

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Bester Service

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Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Das Team ist sehr aufmerksam und freundlich, zudem wurde mein Fall echt schnell erledigt :)

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Welche Prüfungen können angefochten werden?

Grundsätzlich ist eine Prüfungsanfechtung bei jeder staatlichen Prüfung möglich, es lassen sich also sowohl Uni-Prüfungen, Meisterprüfungen und Staatsprüfungen, als auch Gesellenprüfungen und Heilpraktikerprüfungen anfechten. In der Regel werden Ergebnisse von Universitätsprüfungen oder IHK-Prüfungen angefochten, die entscheidend für einen Abschluss beziehungsweise eine Abschlussnote sind.

Wie funktioniert eine Prüfungsanfechtung?

Um eine Prüfung anzufechten, muss zunächst Widerspruch bei der zuständigen Prüfungsbehörde eingelegt ertden. Wird diesem Widerspruch nicht abgeholfen, also der Widerspruch abgewiesen, kann vor dem Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.

Mit welchen Gründen lassen sich Prüfungen anfechten?

Mögliche Gründe für einen Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis

  • Bewertungsfehler: eine eigentlich richtige Antwort wird als Fehler gewertet
  • Malus-Regelung: für eine falsche Antwort wurden Punkte abgezogen
  • Prüfungsdauer: es wurde weniger Zeit gewährt als eigentlich vorgeschrieben
  • Plagiatsvorwurf: eine selbst geschriebene Prüfung wird fälschlicherweise als Plagiat gewertet
  • Anzahl der Prüfer: Prüfung wurde anstelle von zwei nur von einem Prüfer durchgeführt
  • Prüfungsstoffüberschreitung: inhaltlich ging die Prüfung über das gelehrte hinaus
  • unzumutbare äußere Bedingungen: unverhältnismäßige Temperatur oder Lärmbelästigungen während der Prüfung
  • Sachfremde Erwägungen: in die Bewertung fließen Faktoren ein, die nichts mit der Prüfung zu tun haben (beispielsweise Freizeitinteressen oder Parteizugehörigkeit des Prüflings)

Natürlich ist diese Aufzählung von Gründen für eine Prüfungsanfechtung unvollständig. Jeder persönliche Grund muss individuell betrachtet und eingeschätzt werden.

Gibt es eine Frist für die Prüfungsanfechtung?

Ab dem Moment, in dem der Prüfling erfährt, dass er die Prüfung nicht bestanden hat, bleibt ein Monat Zeit, um Widerspruch gegen die Prüfung einzulegen. In einigen Ausnahmen, etwa wenn der Prüfer die Rechtsbehelfsbelehrung nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr.

Wie kann mir Hopkins bei der Prüfungsanfechtung helfen?

Bei Hopkins vertreten Mandaten aus allen Bereichen. Wir können für Sie einschätzen, ob es sich lohnt das Prüfungsergebnis anzufechten, Einsicht in alle Unterlagen einfordern und stehen Ihnen beim Widerspruch gegen das Prüfugnsergebnis zur Seite. Wenn es sinnvoll ist, klagen wir selbstverständlich für Sie auch das Ihnen zustehende Prüfungsergebnis ein.