Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Perfekt Beratung und schnelle Bearbeitung.
Alles wurde verständlich erklärt.
Kann ich nur empfehlen.
Hopkins Mandant
Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Das Team ist sehr aufmerksam und freundlich, zudem wurde mein Fall echt schnell erledigt :)
Hopkins Mandant
Grundsätzlich ist eine Prüfungsanfechtung bei jeder staatlichen Prüfung möglich, es lassen sich also sowohl Uni-Prüfungen, Meisterprüfungen und Staatsprüfungen, als auch Gesellenprüfungen und Heilpraktikerprüfungen anfechten. In der Regel werden Ergebnisse von Universitätsprüfungen oder IHK-Prüfungen angefochten, die entscheidend für einen Abschluss beziehungsweise eine Abschlussnote sind.
Um eine Prüfung anzufechten, muss zunächst Widerspruch bei der zuständigen Prüfungsbehörde eingelegt ertden. Wird diesem Widerspruch nicht abgeholfen, also der Widerspruch abgewiesen, kann vor dem Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.
Mögliche Gründe für einen Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis
Natürlich ist diese Aufzählung von Gründen für eine Prüfungsanfechtung unvollständig. Jeder persönliche Grund muss individuell betrachtet und eingeschätzt werden.
Ab dem Moment, in dem der Prüfling erfährt, dass er die Prüfung nicht bestanden hat, bleibt ein Monat Zeit, um Widerspruch gegen die Prüfung einzulegen. In einigen Ausnahmen, etwa wenn der Prüfer die Rechtsbehelfsbelehrung nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr.
Bei Hopkins vertreten Mandaten aus allen Bereichen. Wir können für Sie einschätzen, ob es sich lohnt das Prüfungsergebnis anzufechten, Einsicht in alle Unterlagen einfordern und stehen Ihnen beim Widerspruch gegen das Prüfugnsergebnis zur Seite. Wenn es sinnvoll ist, klagen wir selbstverständlich für Sie auch das Ihnen zustehende Prüfungsergebnis ein.