Welche Prüfungen können angefochten werden?
Ab dem Moment, in dem der Prüfling erfährt, dass er die Prüfung nicht bestanden hat, bleibt ein Monat Zeit, um Widerspruch gegen die Prüfung einzulegen. In einigen Ausnahmen, etwa wenn der Prüfer die Rechtsbehelfsbelehrung nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr.
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