Mit unserer Online-Fallprüfung eine Ersteinschätzung erhalten.
Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis unterscheiden sich sowohl in den Vorraussetzungen, als auch in den Berechtigungen und Ansprüchen. Die Aufenthaltserlaubnis wird im Gegensatz zur Niederlassungserlaubnis zweckgebunden erteilt. Der Zweck kann eine Ausbildung, eine Arbeitsstelle, ein humanitärer oder ein familiärer Grund sein. Die Vorraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind höher, dafür berechtigt sie zum dauerhaften Aufenthalt, zur Arbeitsaufnahme und bietet einen besseren Schutz gegen Ausweisung.
Alles super gelaufen sehr netter Kontakt per Email und auch am Telefon.
Sehr kompetent und schnelle Beurteilung der SituationKann ich nur weiter empfehlenTermine für Gespräch super pünktlich eingehaltenIch kann nur sagen top