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Was fällt unter die Nachlassverwaltung?

Die Nachlassverwaltung umfasst die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses. Zu den Verpflichtungen die mit der Nachlassverwaltung einhergehen gehört zum Beispiel auch das Erstellen einer Erbschaftssteuererklärung.
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Was fällt unter die Nachlassverwaltung?
Welche Aufgaben hat der Nachlassverwalter?

Welche Aufgaben hat der Nachlassverwalter?

Wenn keine Erben auffindbar sind oder das Erbe sehr undurchsichtig ist, kann ein ein Nachlassverwalter eingeschaltet werden. Als Zuständiger für die Nachlassverwaltung gehören zu seinen Aufgaben neben der genaue Feststellung und Auflistung des Nachlass, auch die Trennung zwischen privatem Vermögen und Nachlass. Darüberhinaus erstellt der Nachlassverwalter ein ausführliches Nachlassverzeichnis und ein Schuldenverzeichniss. Auch für die Begleichung aller Schulden aus dem Nachlass ist der Nachlassverwalter zuständig.
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Wie finde ich eine gute Nachlassverwaltung?

Grundsätzlich sollten Sie der Suche nach einer guten Nachlassverwaltung darauf Acht geben, dass Sie von Anfang an umfassende und transparente Informationen zum erwarteten Umfang, den nötigen Schritten und den möglichen Kosten erhalten. Außerdem sollten Sie recherchieren, ob es Bewertungen oder Erfahrungsberichte von früherer Mandaten gibt. So können sie sich einen unabhängigen Eindruck verschaffen.
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Wie finde ich eine gute Nachlassverwaltung?
Wie kann ein Rechtsanwalt bei der Nachlassverwaltung noch helfen?

Wie kann ein Rechtsanwalt bei der Nachlassverwaltung noch helfen?

Ein Anwalt für Erbrecht kann zum Beispiel dabei helfen ein rechtsgültiges Nachlassverzeichnis zu erstellen. Dieses verschafft einen Überblick über alle Vermögenswerte und offene Verbindlichkeiten des Erblassers und wird außerdem häufig zur Berechnung der Erbschaftssteuer herangezogen. Das Nachlassverzeichnis muss einige Vorraussetzungen in Form und Frist erfüllen, gerade bei umfangreichen oder komplizierteren Nachlässen kann man hierbei schnell den Überblick verlieren.

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Wie wird die Nachlassverwaltung beantragt?

Beim zuständigen Nachlassgericht können sowohl Erben, als auch Nachlassgläubiger oder Testamentsvollstrecker einen Antrag auf Nachlassverwaltung stellen. Der Antrag muss in Schriftform eingereicht werden und Angaben zum Antragsteller und eine kurze Begründung enthalten. Sollten Sie bereits in Kontakt mit einem Nachlassverwalter oder einem Anwalt für Erbrecht in Kontakt stehen, haben Sie außerdem die Möglichkeit diesen beim Gericht vorzuschlagen.
Wie wird die Nachlassverwaltung beantragt?

Was unsere Mandanten sagen

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Yasqiq
Hopkins Mandant

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Sehr Kundenfreundlich und kompetent, ich habe mein Ziel erreicht dank Hopkins Rechtsanwälte 😊 ich würde es weiterempfehlen.

Vielen Dank an die Kompetente Team.

Elif
Hopkins Mandantin

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