Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Sehr kompetente Anwälte mit einer sachlichen Beratung. Ich habe ein sehr gutes Gefühl gehabt, dass ich hier gut aufgehoben bin.Kann ich nur empfehlen
Yasqiq
Hopkins Mandant
Sehr Kundenfreundlich und kompetent, ich habe mein Ziel erreicht dank Hopkins Rechtsanwälte 😊 ich würde es weiterempfehlen.
Vielen Dank an die Kompetente Team.
Elif
Hopkins Mandantin
Die Nachlassverwaltung umfasst die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses. Zu den Verpflichtungen die mit der Nachlassverwaltung einhergehen gehört zum Beispiel auch das Erstellen einer Erbschaftssteuererklärung.
Grundsätzlich sollten Sie der Suche nach einer guten Nachlassverwaltung darauf Acht geben, dass Sie von Anfang an umfassende und transparente Informationen zum erwarteten Umfang, den nötigen Schritten und den möglichen Kosten erhalten. Außerdem sollten Sie recherchieren, ob es Bewertungen oder Erfahrungsberichte von früherer Mandaten gibt. So können sie sich einen unabhängigen Eindruck verschaffen.
Ein Anwalt für Erbrecht kann zum Beispiel dabei helfen ein rechtsgültiges Nachlassverzeichnis zu erstellen. Dieses verschafft einen Überblick über alle Vermögenswerte und offene Verbindlichkeiten des Erblassers und wird außerdem häufig zur Berechnung der Erbschaftssteuer herangezogen. Das Nachlassverzeichnis muss einige Vorraussetzungen in Form und Frist erfüllen, gerade bei umfangreichen oder komplizierteren Nachlässen kann man hierbei schnell den Überblick verlieren.
Wenn keine Erben auffindbar sind oder das Erbe sehr undurchsichtig ist, kann ein ein Nachlassverwalter eingeschaltet werden. Als Zuständiger für die Nachlassverwaltung gehören zu seinen Aufgaben neben der genaue Feststellung und Auflistung des Nachlass, auch die Trennung zwischen privatem Vermögen und Nachlass. Darüberhinaus erstellt der Nachlassverwalter ein ausführliches Nachlassverzeichnis und ein Schuldenverzeichniss. Auch für die Begleichung aller Schulden aus dem Nachlass ist der Nachlassverwalter zuständig.
Beim zuständigen Nachlassgericht können sowohl Erben, als auch Nachlassgläubiger oder Testamentsvollstrecker einen Antrag auf Nachlassverwaltung stellen. Der Antrag muss in Schriftform eingereicht werden und Angaben zum Antragsteller und eine kurze Begründung enthalten. Sollten Sie bereits in Kontakt mit einem Nachlassverwalter oder einem Anwalt für Erbrecht in Kontakt stehen, haben Sie außerdem die Möglichkeit diesen beim Gericht vorzuschlagen.