Was bedeutet Modernisierung im Mietrecht?
Nach der gesetzlichen Definition werden als Modernisierung alle baulichen Veränderungen bezeichnet, durch die Energie oder Wasser gespart wird, das Klima geschützt wird oder auch der Wert beziehungsweise die Wohnverhältnisse der Mietwohnung verbessert wird. Auch die Schaffung von neuem Wohnraum (zum Beispiel durch einen Dachstuhlausbau) zählt als Modernisierung.
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