Sie haben Mängel entdeckt?

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Was tun wenn Mängeln auftauchen?

Wenn der Mangel auftaucht, muss der Käufer den Verkäufer schnellstmöglich informieren. Der Verkäufer hat dann die Möglichkeit den Mangel zu beheben, entweder durch Ersatz einer einwandfreien Ware oder durch Nachbesserung beziehungsweise Reparatur. Wenn dies nicht geschieht, nicht geschehen kann oder nicht innerhalb einer bestimmten Frist passiert, kann der Käufer in der Regel vom Kaufvertrag zurück treten.
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Was tun wenn Mängeln auftauchen?
Warum ist es wichtig wann der Kaufvertrag geschloßen wurde?

Warum ist es wichtig wann der Kaufvertrag geschloßen wurde?

Zum einen ergeben sich aus dem Kaufdatum mögliche Fristen für Ansprüche oder Gewährleistungen. Zum anderen, entscheidet sich danach, wann der Kaufvertrag geschloßen wurde, ob die alte oder neue Fassung des deutschen Kaufrechts gilt. Für alle Käufe von mangelhaften Waren mit Kaufdatum nach dem 01.01.2022 gilt das reformierte Kaufrecht, für mangelhafte Ware mit Kauf vor dem 01.01.2022 verändern sich mit der Gesetzesnovelle nichts.
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Was unterscheidet Kaufvertrag und Werkvertrag?

Vertragsgegenstand des Kaufvertrags ist die Übergabe und Übereignung einer fertigen Sache. Im Unterschied dazu ist erfolgreiche Herstellung eines Werkes durch einen Werkunternehmer für einen Besteller der Vertragsgegenstand des Werkvertrags. Die Leistungspflichten beim Werksvertrag entsprechen dem Kaufgeschäft beim Kaufvertrag. Außerdem unterscheiden die beiden Vertragsarten sich in Fragen der Zahlung und der Haftung.
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Was unterscheidet Kaufvertrag und Werkvertrag?
Wieviel Zeit hat man dem Käufer den Mangel zu melden?

Wieviel Zeit hat man dem Käufer den Mangel zu melden?

Grundsätzlich ist der Verkäufer zwölf Monaten lang (ab dem Moment der Übergabe) haftbar. Diese Frist besteht, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Mangel (auch wenn er vielleicht erst später auffällt, bereits bei der Übergabe bestanden hat. Damit ist der Verkäufer auch in der Position nachweisen zu müssen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag. Der Mangel kann auch später noch angezeigt werden, allerdings ist dann der Käufer in der Pflicht nachzuweisen, dass der Mangel nicht erst später entstanden ist, im juristischen spricht man dann von einer Beweislastumkehr.

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Wie kann mir Hopkins bei Mängeln helfen?

Bei Hopkins beraten wir Sie zu allen Mängeln aus Kaufverträgen. Wir können für Sie einschätzen, welche Rechte Ihnen zustehen, welche Risiken es gibt und, im Falle einer Mandatierung, über die Nacherfüllung beziehungsweise einen Vertragsrücktritt mit dem Verkäufer verhandeln.
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Was unsere Mandanten sagen

Sehr kompetent und zügig in der...

Sehr kompetent und zügig in der Bearbeitung.

Marc
Hopkins Mandant

Professionalität

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Extrem zufrieden!!

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