Was tun wenn Mängeln auftauchen?

Schildern Sie alle Details des Kaufvertrags und der Mängel und Sie erhalten zeitnah ein unverbindliches & transparentes Angebot.
Grundsätzlich ist der Verkäufer zwölf Monaten lang (ab dem Moment der Übergabe) haftbar. Diese Frist besteht, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Mangel (auch wenn er vielleicht erst später auffällt, bereits bei der Übergabe bestanden hat. Damit ist der Verkäufer auch in der Position nachweisen zu müssen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag. Der Mangel kann auch später noch angezeigt werden, allerdings ist dann der Käufer in der Pflicht nachzuweisen, dass der Mangel nicht erst später entstanden ist, im juristischen spricht man dann von einer Beweislastumkehr.
Sehr kompetent und zügig in der Bearbeitung.
Marc
Hopkins Mandant
Professionalität, Schnelligkeit,und Vertraulichkeit was wollen die mehr?
Extrem zufrieden!!
Hopkins Mandant