Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
An die Kanzlei Hopkins bin ich durch eine telefonische Rechtsberatung bei meiner Rechtsschutzversicherung gekommen. Ich habe mich von Anfang an gut aufgehoben gefühlt und mir bewusst keinen Anwalt vor Ort genommen, was ich aber hätte tun können. Der Kontakt zwischen mir u. der Kanzlei, ob telefonisch od. per E-Mail, war stets freundlich u. kompetent. Auf Rückrufe und Antworten der Kanzlei u. meines Anwalts habe ich nie lange warten müssen. Alles wurde zügig bearbeitet und es ist keine Frage offen geblieben. Ich war sehr zufrieden mit der Kanzlei und dem Team und würde es jederzeit wieder kontaktieren.
Melanie Schweinsberg
Hopkins Mandantin
Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Rechtsfalls waren meiner Meinung nach kompetente Mitarbeiter am Werk. Es wurde sogar die Kostenübernahme durch meine Versicherung erledigt, d.h. angefragt und bekommen. Es ist zu meiner Zufriedenheit ausgegangen.
Hopkins Mandant
Wenn ein Mangel auftaucht, muss der Käufer den Verkäufer schnellstmöglich informieren. Der Verkäufer hat dann die Möglichkeit den Mangel zu beheben, entweder durch Ersatz einer einwandfreien Ware oder durch Nachbesserung beziehungsweise Reparatur. Wenn dies nicht geschieht, nicht geschehen kann oder nicht innerhalb einer bestimmten Frist passiert, kann der Käufer in der Regel vom Kaufvertrag zurück treten.
Vertragsgegenstand des Kaufvertrags ist die Übergabe und Übereignung einer fertigen Sache. Im Unterschied dazu ist erfolgreiche Herstellung eines Werkes durch einen Werkunternehmer für einen Besteller der Vertragsgegenstand des Werkvertrags. Die Leistungspflichten beim Werksvertrag entsprechen dem Kaufgeschäft beim Kaufvertrag. Außerdem unterscheiden die beiden Vertragsarten sich in Fragen der Zahlung und der Haftung.
Grundsätzlich ist der Verkäufer 12 Monaten lang haftbar ab dem Moment der Übergabe. Diese Frist besteht, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Mangel (auch wenn er vielleicht erst später auffällt, bereits bei der Übergabe bestanden hat. Damit ist der Verkäufer auch in der Position nachweisen zu müssen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag. Der Mangel kann auch später noch angezeigt werden, allerdings ist dann der Käufer in der Pflicht nachzuweisen, dass der Mangel nicht erst später entstanden ist, im juristischen spricht man dann von einer Beweislastumkehr.
Zum einen ergeben sich aus dem Kaufdatum mögliche Fristen für Ansprüche oder Gewährleistungen. Zum anderen, entscheidet sich danach, wann der Kaufvertrag geschloßen wurde, ob die alte oder neue Fassung des deutschen Kaufrechts gilt. Für alle Käufe von mangelhaften Waren mit Kaufdatum nach dem 01.01.2022 gilt das reformierte Kaufrecht, für mangelhafte Ware mit Kauf vor dem 01.01.2022 verändern sich mit der Gesetzesnovelle nichts.
Bei Hopkins beraten wir Sie zu allen Mängeln die im Zusammenhang mit Kaufverträgen stehen. Wir können für Sie einschätzen, welche Rechte Ihnen zustehen, welche Risiken es gibt und, im Falle einer Mandatierung, über die Nacherfüllung beziehungsweise einen Vertragsrücktritt mit dem Verkäufer verhandeln.