Was tun, wenn Mängeln auftauchen?

Schildern Sie uns, welche Mängel vorliegen und Sie können direkt eine Rechtsberatung buchen.
Grundsätzlich ist der Verkäufer 12 Monaten lang haftbar ab dem Moment der Übergabe. Diese Frist besteht, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Mangel (auch wenn er vielleicht erst später auffällt, bereits bei der Übergabe bestanden hat. Damit ist der Verkäufer auch in der Position nachweisen zu müssen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag. Der Mangel kann auch später noch angezeigt werden, allerdings ist dann der Käufer in der Pflicht nachzuweisen, dass der Mangel nicht erst später entstanden ist, im juristischen spricht man dann von einer Beweislastumkehr.
An die Kanzlei Hopkins bin ich durch eine telefonische Rechtsberatung bei meiner Rechtsschutzversicherung gekommen. Ich habe mich von Anfang an gut aufgehoben gefühlt und mir bewusst keinen Anwalt vor Ort genommen, was ich aber hätte tun können. Der Kontakt zwischen mir u. der Kanzlei, ob telefonisch od. per E-Mail, war stets freundlich u. kompetent. Auf Rückrufe und Antworten der Kanzlei u. meines Anwalts habe ich nie lange warten müssen. Alles wurde zügig bearbeitet und es ist keine Frage offen geblieben. Ich war sehr zufrieden mit der Kanzlei und dem Team und würde es jederzeit wieder kontaktieren.
Melanie Schweinsberg
Hopkins Mandantin
Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Rechtsfalls waren meiner Meinung nach kompetente Mitarbeiter am Werk. Es wurde sogar die Kostenübernahme durch meine Versicherung erledigt, d.h. angefragt und bekommen. Es ist zu meiner Zufriedenheit ausgegangen.
Hopkins Mandant