Sie haben Mängel in den Bauleistungen entdeckt?

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Was tun wenn bei der Abnahme Mängel auftauchen?

Wenn bei Abnahme der Bauleistung Mängel sichtbar werden, sollten die Mängel detailliert und möglichst schriftlich dokumentiert werden. Wenn möglich sollten alle Mängel auch auf Fotos oder Videos festgehalten werden. In schwerwiegenden Fällen kann es auch ratsam sein, ein unabhängiges Gutachten durch einen externen Sachverständigen einzuholen. Anschließend sollten betroffene Bauherren eine Mängelrüge inklusive einer Nachbesserungsfrist an das zuständige Bauunternehmen oder den zuständigen Dienstleister schreiben.
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Was tun wenn bei der Abnahme Mängel auftauchen?
Worauf sollte bei der Mängelrüge geachtet werden?

Worauf sollte bei der Mängelrüge geachtet werden?

Die Mängelrüge sollte neben der Aufforderung zur Nacherfüllung eine angemessene konkrete Frist enthalten. Verzichten sollten Bauherren dagegen auf eine Spekulation, wie oder weshalb der Mangel entstanden ist. Denn sowohl die Ursache als auch die Art der Behebung sind Sache des Bauunternehmens. Die Mängelrüge sollte unbedingt als Einschreiben versandt werden.
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Kann bei Baumängeln das Geld einfach einbehalten werden?

Bauherren haben das Recht bei Mängeln einen Teil der Rechnung in angemeßenen Höhe einzubehalten bis das zuständige Bauunternehmen oder der zuständige Handwerker nachgebessert hat. Nach Ablauf der Frist zur Nachbesserung sollte (muss aber nicht) eine Nachfrist gewährt werden, quasi als "letzte Chance".
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Kann bei Baumängeln das Geld einfach einbehalten werden?
Was tun, wenn der Bauunternehmer nicht nachbessert?

Was tun, wenn der Bauunternehmer nicht nachbessert?

Wenn das verantwortliche Unternehmen nicht reagiert und die Mängel nicht beseitigt, haben Sie in der Regel folgende Möglichkeiten:

  • Selbstvornahme (Sie beseitigen die Mängel selber)
  • Ersatzvornahme (ein anderes Bauunternehmen beseitigt die Mängel)
  • Kostenminderung
  • Schadensersatz (wenn Zusatzkosten entstanden sind)
  • Vertragsrücktritt
  • gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche

Allerdings gibt es für einige der Möglichkeiten bestimmte Vorraussetzungen oder Bedingungen. Daher empfiehlt sich die Konsultation eines Anwalts für Baurecht, um auf der sicheren Seite zu sein.

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Wie kann mir Hopkins bei Baumängeln helfen?

Bei Hopkins beraten wir Sie zu allen Mängeln aus Bauverträgen. Wir können für Sie einschätzen, welche Rechte Ihnen zustehen, welche Risiken es gibt und, im Falle einer Mandatierung, über die Nacherfüllung beziehungsweise einen Vertragsrücktritt mit Ihrem Vertragspartner verhandeln.
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Was unsere Mandanten sagen

"Schnelle kompetente Beratung!"

Schnelle kompetente Beratung! Super Zusammenarbeit

Petra
Hopkins Mandantin

"Mit den Hopkins Rechtsanwälten habe ich…"

Mit den Hopkins Rechtsanwälten habe ich als Arbeitsnehmer sehr gute Erfahrungen gemacht und haben mich sehr gute beraten, wurde auch vor Gericht sehr gut vertreten und ein sehr gutes Ergebnis erzielt. Werde die Hopkins Rechtsanwälte weiter empfehlen.

Peter Weidner
Hopkins Mandant

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