Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Schnelle kompetente Beratung! Super Zusammenarbeit
Petra
Hopkins Mandantin
Mit den Hopkins Rechtsanwälten habe ich als Arbeitsnehmer sehr gute Erfahrungen gemacht und haben mich sehr gute beraten, wurde auch vor Gericht sehr gut vertreten und ein sehr gutes Ergebnis erzielt. Werde die Hopkins Rechtsanwälte weiter empfehlen.
Peter Weidner
Hopkins Mandant
Wenn bei Abnahme der Bauleistung Mängel sichtbar werden, sollten die Mängel detailliert und möglichst schriftlich dokumentiert werden. Wenn möglich sollten alle Mängel auch auf Fotos oder Videos festgehalten werden. In schwerwiegenden Fällen kann es auch ratsam sein, ein unabhängiges Gutachten durch einen externen Sachverständigen einzuholen. Anschließend sollten betroffene Bauherren eine Mängelrüge inklusive einer Nachbesserungsfrist an das zuständige Bauunternehmen oder den zuständigen Dienstleister schreiben.
Bauherren haben das Recht bei Mängeln einen Teil der Rechnung in angemeßenen Höhe einzubehalten bis das zuständige Bauunternehmen oder der zuständige Handwerker nachgebessert hat. Nach Ablauf der Frist zur Nachbesserung sollte (muss aber nicht) eine Nachfrist gewährt werden, quasi als "letzte Chance".
Wenn das verantwortliche Unternehmen nicht reagiert und die Mängel nicht beseitigt, haben Sie in der Regel folgende Möglichkeiten:
Allerdings gibt es für einige der Möglichkeiten bestimmte Vorraussetzungen oder Bedingungen. Daher empfiehlt sich die Konsultation eines Anwalts für Baurecht, um auf der sicheren Seite zu sein.
Die Mängelrüge sollte neben der Aufforderung zur Nacherfüllung eine angemessene konkrete Frist enthalten. Verzichten sollten Bauherren dagegen auf eine Spekulation, wie oder weshalb der Mangel entstanden ist. Denn sowohl die Ursache als auch die Art der Behebung sind Sache des Bauunternehmens. Die Mängelrüge sollte unbedingt als Einschreiben versandt werden.
Bei Hopkins beraten wir Sie zu allen Mängeln aus Bauverträgen. Wir können für Sie einschätzen, welche Rechte Ihnen zustehen, welche Risiken es gibt und, im Falle einer Mandatierung, über die Nacherfüllung beziehungsweise einen Vertragsrücktritt mit Ihrem Vertragspartner verhandeln.