Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Die Beratung durch die Anwälte war super und ich wurde zu allen Punkten aufgeklärt. Auch wurde ich zu jedem Schritt informiert. Somit war ich jederzeit im Bilde zum aktuellen Stand. Am Ende wurde das Wunschergebniss erzielt. Besten Dank.
Norman Bruhnke
Hopkins Mandant
Sehr kompetente und schnelle Beratung. Die Beratung ist auch für nicht Juristen verständlich und nachvollziehbar. Die Mitarbeiter sind sehr freundlich.
L. Leopold
Hopkins Mandant
Manchmal lehnen Krankenversicherungen die Übernahme von Behandlungskosten ab. Sollten Sie vermuten, dass der Versicherungsträger zu Unrecht nicht zahlt, haben Sie die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Beim Widerspruch gegen die Krankenkasse sollten Sie unbedingt darauf achten, diesen schriftlich, per Einschreiben und innerhalb der Frist einzureichen.
Wenn die Krankenversicherung auch auf den Widerspruch hin nicht zahlt, sollten Sie einen Fachanwalt oder Anwalt für Versicherungsrecht kontaktieren. Dieser kann für Sie nicht nur den Krankenversicherungsvertrag prüfen, sondern darüber hinaus auch Akteneinsicht in alle Dokumente verlangen. Wenn die Krankenversicherung nicht zahlt, kann ein Rechtsanwalt für Sie Widerspruch einlegen oder eine Klage beim Sozialgericht einreichen, um letztendlich eine Zahlung des Versicherers durchzusetzen.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie im ersten Schritt Widerspruch einlegen, wenn Sie privat versichert sind, steht Ihnen dieser Schritt frei. Ein weiterer Unterschied ist das zuständige Gericht, eine Klage gegen die private Krankenversicherung reichen Sie beim Zivilgericht ein - die Klage gegen die gesetzliche muss beim Sozialgericht eingereicht werden. Darüber hinaus sind auch die Fristen gerichtlich gegen die Krankenkasse vorzugehen unterschiedlich.
Immer wieder begründen Krankenversicherungen die Ablehnung der Kostenübernahme mit unzureichende medizinischer Notwendigkeit. Weitere Begründungen können sein, dass der Versicherungsträger die Kosten beziehungsweise den Umfang der Leistungen als unangemessene einschätzt oder Unstimmigkeiten über die Auslegung der Versicherungspolicen.
Bei Hopkins vertreten wir Versicherungsnehmer aller Kassen bezüglich Ihrer Zahlungsansprüche. Je genauer Sie Ihren Fall beschreiben, desto besser können wir Ihnen weiterhelfen. Als erfahrene Kanzlei für Versicherungsrecht kennen wir die Gesetzeslage genau und können Ihre Ansprüche und Erfolgschancen einschätzen.