Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Very considerate and professional team! They check my case and advised me properly.
Denise
Hopkins Mandantin
Super netter Kontakt, sehr gute Kommunikation.
Hopkins Mandantin
Bei Hopkins bieten wir Ihnen eine schnelle und professionelle Ersteinschätzung Ihres Falles! Nach dieser Ersteinschätzung können wir Ihnen mitteilen, ob sich ein ein außergerichtlicher Schuldenvergleich, eine Privatinsolvenz oder ein Insolvenzplanverfahren (auch: Planinsolvenz) lohnt und welche Möglichkeiten Sie haben.
Die genaue Dauert des Insolvenzplanverfahrens ist abhängig vom vereinbarten Zeitraum. Üblicherweise erstreckt sich der Insolvenzplan bei Privatpersonen über eine Zeitraum von zwei bis neun Monaten. Damit aber deutlich schneller als eine reguläres Insolvenzverfahren. Für viele Schuldner lohnt sich ein Planverfahren, da die Schuldenfreiheit schneller erreicht wird und dann wieder ein normales Leben möglich ist.
Der Schuldner muss sowohl die Kosten für die Erstellung des Insolvenzplans, als auch für das Planverfahren selbst tragen. Im Vergleich zur Durchführung des eröffneten Verfahrens ist dabei aber ein großer Kostenvorteil, dass in der Regel die Vergütung des Insolvenzverwalters beim Planverfahren deutlich niedriger ausfällt.
Mit einem Insolvenzplan kann die Entschuldung im laufenden Insolvenzverfahren deutlich verkürzt werden in dem eine Übereinkunft mit seinen Gläubigern verhandelt wird. Es werden beim Insolvenzplanverfahren Elemente aus der Privatinsolvenz und aus dem außergerichtlichen Schuldenvergleich kombiniert.
Der Insolvenzplan und das Insolvenzplanverfahren sind in §§ 217 – 269 InsO, also im sechsten Teil der Insolvenzordnung gesetzlich geregelt.