Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Schon bei der ersten Kontaktaufnahme wurde ich sehr professionell am Telefon empfangen. Nach kurzem Austausch wurde mir eine klare Abhandlung meines Anspruches erklärt. Alle Termine wurden sehr pünktlich eingehalten. Kurz nach Stellung meiner Ansprüche gegen die betroffene Airline habe ich schon eine Zahlungszusage von der Airline erhalten. Vielen Dank an das nette und freundliche sowie kompetente Team der Kanzlei Hopkins.
Michael G
Hopkins Mandant
Einfach nur TOP!
Ich bin überrascht über den, wenn auch in weiter Ferne, ohne direkten Kontakt, dennoch persönlichen und empathischen und vor allen Dingen kompetenten und schnellen Service durch diese digitale Anwaltskanzlei.
Es wurde sich ausreichend Zeit genommen, die Beratung ausführlich und das Ergebnis fantastisch.
Kann einfach nur sagen TOP und weiter so
Sybille S.
Hopkins Mandant
Wir bei Hopkins prüfen Ihren Entschädigungsanspruch bei Flugverspätung bzw. Flugannullierung und schätzen für Sie ein, ob sich ein außergerichtliches oder gerichtliches Vorgehen gegen die Airline lohnt. Gerne unterstützen wir Sie dann dabei Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Bei Flugverspätungen von mehr als 2 Stunden bekommen Fluggäste eine Entschädigung in Form von Snacks, Getränken oder einer Übernachtung. Eine Entschädigungszahlung ist in der Regel bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden möglich.
Wenn ein Flug sich verspätet oder gestrichen wird, haben Passagiere in der Regel Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung. Hier sind einige Dinge zu beachten, um sicherzustellen, dass der Anspruch auf Entschädigung geltend gemacht werden kann:
Es ist wichtig zu beachten, dass es je nach Einzelfall Unterschiede geben kann und die genauen Regelungen und Bedingungen der EU-Fluggastrechteverordnung genau geprüft werden sollten.
Wichtig ist, dass sich betroffene Fluggäste den Verspätungsgrund schriftlich vom Personal der Fluggesellschaft bestätigen lassen. Darüber hinaus sollten möglichst alle Rechnungen für Ausgaben während der Wartezeit, also beispielsweise für Getränke oder Mahlzeiten, aufbewahrt werden und im Nachhinein bei der Airline eingereicht werden.
Hopkins Fachanwälte und Anwälte für Fluggastrechte unterstützen Sie mit und ohne Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel alle anfallenden Kosten (entsprechend Ihrer Police). Natürlich übernehmen wir in diesem Fall auch die Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir verschiedene Finanzierungsmodelle, die eine Vertretung zu einem unschlagbaren Preis möglich machen.