Rechtsberatung zu Fluggastrechten

Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.

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Kurzfristiges Beratungsgespräch

Es war noch nie einfacher, Ihr Recht in Anspruch zu nehmen

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.

Eine Person telefoniert und macht ein faires Angebot für eine Rechtsberatung
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Einschätzungs-
gespräch*

  1. Rechtsproblem einordnen
  2. Rückfragen klären
  3. Kostenmodell wählen

*entfällt bei Direktbuchung

Eine Frau mandatiert einen Online-Anwalt
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Angebot

  • Schriftliches Angebot
  • Konkrete Kostenübersicht
  • Online abschließen
Ein Anwalt sortiert Dokumente, die wichtig für eine Rechtsberatung sind
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Fallaufbereitung

  • Anmeldung im Mandantenportal
  • Unterlagen übermitteln
  • Rückfragen klären
Eine Rechtsanwältin berät online per Headset einen Mandaten
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Anwaltliche Beratung

  • Online Termin mit spezialisiertem Hopkins-Anwalt buchen
  • Entscheidung ob Vertretung gewünscht
Eine Person trägt eine Mappe mit Dokumenten für eine gerichtliche Verhandlung
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Anwaltliche Vertretung

  • Außergerichtlich und gerichtlich (je nach Fall und Wunsch)
  • Persönlicher Hopkins-Anwalt
  • Stets up-to-date
Beste Ergebnisse

Beste Ergebnisse

Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.

Bester Service

Bester Service

Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.

Wir erklären auch komplexe Sachverhalte verständlich.

Unschlagbarer Preis

Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.

Top-Bewertung und Spitzenreiter in der Kategorie AnwaltAusgezeichnet mit dem deutschen Legal Tech KanzleipreisSicher durch SSL-ZertifikatMitglied der Rechtsanwalts-Kammer BerlinQualitätssiegel für Datenschutz

Das sagen unsere Mandanten...

Super schnelle Hilfe bei der Stellung meines Rechtsanspruches

Schon bei der ersten Kontaktaufnahme wurde ich sehr professionell am Telefon empfangen. Nach kurzem Austausch wurde mir eine klare Abhandlung meines Anspruches erklärt. Alle Termine wurden sehr pünktlich eingehalten. Kurz nach Stellung meiner Ansprüche gegen die betroffene Airline habe ich schon eine Zahlungszusage von der Airline erhalten. Vielen Dank an das nette und freundliche sowie kompetente Team der Kanzlei Hopkins.

Michael G
Hopkins Mandant

Einfach nur TOP!

Ich bin überrascht über den, wenn auch in weiter Ferne, ohne direkten Kontakt, dennoch persönlichen und empathischen und vor allen Dingen kompetenten und schnellen Service durch diese digitale Anwaltskanzlei.

Es wurde sich ausreichend Zeit genommen, die Beratung ausführlich und das Ergebnis fantastisch.

Kann einfach nur sagen TOP und weiter so

Sybille S.
Hopkins Mandant

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Wie kann Hopkins mir bei einem verspäteten oder annullierten Flug helfen?

Wir bei Hopkins prüfen Ihren Entschädigungsanspruch bei Flugverspätung bzw. Flugannullierung und schätzen für Sie ein, ob sich ein außergerichtliches oder gerichtliches Vorgehen gegen die Airline lohnt. Gerne unterstützen wir Sie dann dabei Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Ab welcher Verspätung eines Flug gibt es eine Entschädigung?

Bei Flugverspätungen von mehr als 2 Stunden bekommen Fluggäste eine Entschädigung in Form von Snacks, Getränken oder einer Übernachtung. Eine Entschädigungszahlung ist in der Regel bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden möglich.

Was ist bei einer Entschädigung wegen Flugverspätung zu beachten?

Wenn ein Flug sich verspätet oder gestrichen wird, haben Passagiere in der Regel Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung. Hier sind einige Dinge zu beachten, um sicherzustellen, dass der Anspruch auf Entschädigung geltend gemacht werden kann:

  1. Verzögerungen von weniger als 3 Stunden: Entschädigung wird normalerweise nur gezahlt, wenn die Verspätung drei Stunden oder mehr beträgt. Wenn die Verspätung weniger als drei Stunden beträgt, haben Passagiere in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung.
  2. Ursache der Verspätung: Die Entschädigung hängt auch von der Ursache der Verspätung ab. Wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, wie zum Beispiel schlechtes Wetter oder Streiks, haben Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung.
  3. Zeitpunkt der Benachrichtigung: Wenn ein Flug gestrichen wird, sollten die Fluggesellschaften die Passagiere so früh wie möglich informieren. Wenn die Fluggesellschaften die Passagiere weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum informieren, haben die Passagiere in der Regel Anspruch auf Entschädigung.

Es ist wichtig zu beachten, dass es je nach Einzelfall Unterschiede geben kann und die genauen Regelungen und Bedingungen der EU-Fluggastrechteverordnung genau geprüft werden sollten.

Was kann ich bei einer Flugverspätung tun?

Wichtig ist, dass sich betroffene Fluggäste den Verspätungsgrund schriftlich vom Personal der Fluggesellschaft bestätigen lassen. Darüber hinaus sollten möglichst alle Rechnungen für Ausgaben während der Wartezeit, also beispielsweise für Getränke oder Mahlzeiten, aufbewahrt werden und im Nachhinein bei der Airline eingereicht werden.

Benötige ich eine Rechtsschutzversicherung?

Hopkins Fachanwälte und Anwälte für Fluggastrechte unterstützen Sie mit und ohne Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel alle anfallenden Kosten (entsprechend Ihrer Police). Natürlich übernehmen wir in diesem Fall auch die Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir verschiedene Finanzierungsmodelle, die eine Vertretung zu einem unschlagbaren Preis möglich machen.