Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Super nettes Team haben mir sehr weiter geholfen.
Auserdem war die erste Beratung wirklich komplett kostenlos und hat es mir ermöglicht darüber zu entscheiden ob ich in meinem Fall es sich lohnt weiter zu handeln.
Konnte keine schlechten aspekte feststellen.
Hopkins Mandant
Kompetent, schnell und freundlich. Ich bin rundum zufrieden.
Hopkins Mandant
Wer als Erbe eingesetzt ist, tritt automatisch in die Erbenhaftung. Mit der Annahme der Erbschaft erwirbt der Erbe nicht nur das Nachlassvermögen, sondern haftet damit für alle Schulden des Erblassers haftet. Die Gesetzgebung sieht vor, dass der Erbe grundsätzlich unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen haftet. Jedoch gibt es auch verschiedene Möglichkeiten die Erbenhaftung zumindestens zu beschränken. Darüber hinaus regelt das Handelsrecht die Erbenhaftung bezogen auf Geschäftsschulden und Firmenfortführung.
Immer wieder kommt es vor, dass Erben unwissentlich der Schulden und Verbindlichkeiten ein Erbe antreten und diese dann nicht begleichen können. Doch auch nach Annahme der Erbschaft besteht die Möglichkeit die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Als Erbe sollten Sie in so einem Fall einen Antrag auf Nachlassverwaltung beziehungsweise Nachlassinsolvenz stellen. Die Nachlassverwaltung ist dann dafür zuständig, mit dem vorhandene Aktivvermögen die Verbindlichkeiten des Nachlasses zu decken. Die Nachlassinsolvenz kommt ins Spiel wenn die Schulden des Erblassers nicht gedeckt werden können.
Grundsätzlich haften auch Kinder für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Um zu vermeiden, dass Minderjährige mit hohen Schulden belastet werden, wird die Haftung beschränkt. Minderjährige Erben haftet nur mit dem Vermögen, das sie mit dem 18. Geburtstag auch real zur Verfügung haben.
Die gesamte Erbengemeinschaft haftet als Gesamtschuldner. Darunter versteht man, dass im ersten Schritt alle einzelnen Teilerben jeweils für die volle Höhe aller Verbindlichkeiten haftbar gemacht werden kann. Der in Anspruch genommene Erbe muss im zweiten Schritt dann den anteilsmäßigen Ausgleich innerhalb der Erbengemeinschaft selbst vornehmen.
Wir bei Hopkins bieten Ihnen im Erbfall eine transparente Beratung zu möglichen Kosten, individuellen Handlungsoptionen und den nächsten Schritten. Sollten Sie als Erbgemeinschaft oder als Erbe die Schulden aus dem Nachlass nicht bestreiten können, sichten wir für Sie den Nachlasses, helfen bei der Inventarerstellung und prüfen sämtliche Ansprüche.