Was genau ist die Erbenhaftung?
Wer als Erbe eingesetzt ist, tritt automatisch in die Erbenhaftung. Mit der Annahme der Erbschaft erwirbt der Erbe nicht nur das Nachlassvermögen, sondern haftet damit für alle Schulden des Erblassers haftet. Die Gesetzgebung sieht vor, dass der Erbe grundsätzlich unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen haftet. Jedoch gibt es auch verschiedene Möglichkeiten die Erbenhaftung zumindestens zu beschränken. Darüber hinaus regelt das Handelsrecht die Erbenhaftung bezogen auf Geschäftsschulden und Firmenfortführung.
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