Sind Sie Erbe und haben eine rechtliche Frage zur Haftung?

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Was genau ist die Erbenhaftung?

Wer als Erbe eingesetzt ist, tritt automatisch in die Erbenhaftung. Mit der Annahme der Erbschaft erwirbt der Erbe nicht nur das Nachlassvermögen, sondern haftet damit für alle Schulden des Erblassers haftet. Die Gesetzgebung sieht vor, dass der Erbe grundsätzlich unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen haftet. Jedoch gibt es auch verschiedene Möglichkeiten die Erbenhaftung zumindestens zu beschränken. Darüber hinaus regelt das Handelsrecht die Erbenhaftung bezogen auf Geschäftsschulden und Firmenfortführung.
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Was genau ist die Erbenhaftung?
Wer haftet in der Erbengemeinschaft?

Wer haftet in der Erbengemeinschaft?

Die gesamte Erbengemeinschaft haftet als Gesamtschuldner. Darunter versteht man, dass im ersten Schritt alle einzelnen Teilerben jeweils für die volle Höhe aller Verbindlichkeiten haftbar gemacht werden kann. Der in Anspruch genommene Erbe muss im zweiten Schritt dann den anteilsmäßigen Ausgleich innerhalb der Erbengemeinschaft selbst vornehmen.
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Was kann ich tun wenn ich Schulden geerbt habe?

Immer wieder kommt es vor, dass Erben unwissentlich der Schulden und Verbindlichkeiten ein Erbe antreten und diese dann nicht begleichen können. Doch auch nach Annahme der Erbschaft besteht die Möglichkeit die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Als Erbe sollten Sie in so einem Fall einen Antrag auf Nachlassverwaltung beziehungsweise Nachlassinsolvenz stellen. Die Nachlassverwaltung ist dann dafür zuständig, mit dem vorhandene Aktivvermögen die Verbindlichkeiten des Nachlasses zu decken. Die Nachlassinsolvenz kommt ins Spiel wenn die Schulden des Erblassers nicht gedeckt werden können.
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Was kann ich tun wenn ich Schulden geerbt habe?
Haften auch minderjährige Erben?

Haften auch minderjährige Erben?

Grundsätzlich haften auch Kinder für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Um zu vermeiden, dass Minderjährige mit hohen Schulden belastet werden, wird die Haftung beschränkt. Minderjährige Erben haftet nur mit dem Vermögen, das sie mit dem 18. Geburtstag auch real zur Verfügung haben.

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Warum Hopkins Rechtsanwälte als Erbe kontaktieren?

Wir bei Hopkins bieten Ihnen im Erbfall eine transparente Beratung zu möglichen Kosten, individuellen Handlungsoptionen und den nächsten Schritten. Sollten Sie als Erbgemeinschaft oder als Erbe die Schulden aus dem Nachlass nicht bestreiten können, sichten wir für Sie den Nachlasses, helfen bei der Inventarerstellung und prüfen sämtliche Ansprüche.
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Super nettes Team haben mir sehr weiter geholfen.
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