Möchten Sie eine Erbengemeinschaft auflösen?

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Was genau umfasst die Erbengemeinschaft?

Wenn mehrere Erben gemeinsam erben, dann bilden diese eine Erbengemeinschaft. Ihnen gehört dann der Nachlass als gemeinschaftliches Vermögen. Keiner der Miterben darf über einen einzelnen Nachlass-Gegenstand alleine verfügen, also diesen Beispiel verkaufen. Um den Nachlass innerhalb der Erbengemeinschaft zu verteilen, muss eine Erbauseinandersetzung (auch Teilungsvereinbarung genannt) vorgenommen werden. Im Idealfall natürlich einvernehmlich, aber bei Streitigkeiten auch mit Hilfe des Gerichts.
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Was genau umfasst die Erbengemeinschaft?
Wie kann die Erbengemeinschaft einvernehmlich aufgelöst werden?

Wie kann die Erbengemeinschaft einvernehmlich aufgelöst werden?

Neben der Erbauseinandersetzung gibt es auch weitere Möglichkeiten die Erbengemeinschaft aufzulösen. Sollte es einen Nachlassverwalter geben, ist das Ende dessen Nachlasspflichten gleichzeitig die Auflösung der Erbengemeinschaft. Eine andere Option ist als Miterbe den eigenen Erbteil zu verkaufen. Die anderen Miterben genießen dann für diesen zum Verkauf stehenden Erbteil ein Vorkaufsrecht. Weitere Möglichkeiten zur einvernehmlichen Auflösung der Erbengemeinschaft sind das Schiedsverfahren, die Erbteilsübertragung oder die Abschichtung.
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Was, wenn keine einvernehmliche Auflösung der Erbengemeinschaft möglich ist?

Scheitert die einvernehmlichen Möglichkeiten zur Auflösung der Erbengemeinschaft, bleibt oft nur noch die Teilungsklage. Dabei werden sämtliche Gegenstände und Bestandteile des Nachlass verkauft. Bei Grundstücken findet eine Zwangsversteigerung statt, allen anderen Güter werden öffentlich versteigert. Nicht selten kommt es im Zuge der Teilungsklage auch zu Feststellungsklagen.
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Was, wenn keine einvernehmliche Auflösung der Erbengemeinschaft möglich ist?
Was tun, wenn ein Erbe die Auflösung einer Erbengemeinschaft blockiert?

Was tun, wenn ein Erbe die Auflösung einer Erbengemeinschaft blockiert?

Innerhalb der Erbengemeinschaft müssen alle Entscheidungen mehrheitlich getroffen werden. Sollte ein einzelner Miterbe die Auflösung der Erbengemeinschaft blockiert, bleiben für die anderen Erben nur noch zwei Möglichkeiten, um die Erbengemeinschaft aufzulösen. Entweder mittels einer Teilungsklage oder über einen Anwalt für Erbrecht. Der eingeschaltete Anwalt kann dann dafür sorgen, dass das Testament beziehungsweise der Erbvertrag und die individuellen Vorstellungen der Miterben berücksichtigt werden, und natürlich auch, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden werden.

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Warum Hopkins Rechtsanwälte bei Problemen innerhalb der Erbengemeinschaft kontaktieren?

Wir bei Hopkins bieten Ihnen von Anfang an eine transparente Beratung zu möglichen Kosten, individuellen Erfolgsaussichten und den nächsten Schritten bei Ihrem Fall. Um für alle beteiligten Erben Stress, Zeitaufwand und Ausgaben gering zu halten, streben wir im ersten Schritt immer eine außergerichtliche Lösung an. Sollte sich so keine Lösung finden lassen, scheuen wir natürlich auch den Rechtsweg nicht.
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Was unsere Mandanten sagen

"Super nettes Team, kostenlose Beratung"

Super nettes Team haben mir sehr weiter geholfen.
Auserdem war die erste Beratung wirklich komplett kostenlos und hat es mir ermöglicht darüber zu entscheiden ob ich in meinem Fall es sich lohnt weiter zu handeln.
Konnte keine schlechten aspekte feststellen.

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Kompetent, schnell und freundlich. Ich bin rundum zufrieden.

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