Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Super nettes Team haben mir sehr weiter geholfen.
Auserdem war die erste Beratung wirklich komplett kostenlos und hat es mir ermöglicht darüber zu entscheiden ob ich in meinem Fall es sich lohnt weiter zu handeln.
Konnte keine schlechten aspekte feststellen.
Hopkins Mandant
Kompetent, schnell und freundlich. Ich bin rundum zufrieden.
Hopkins Mandant
Wenn mehrere Erben gemeinsam erben, dann bilden diese eine Erbengemeinschaft. Ihnen gehört dann der Nachlass als gemeinschaftliches Vermögen. Keiner der Miterben darf über einen einzelnen Nachlass-Gegenstand alleine verfügen, also diesen Beispiel verkaufen. Um den Nachlass innerhalb der Erbengemeinschaft zu verteilen, muss eine Erbauseinandersetzung (auch Teilungsvereinbarung genannt) vorgenommen werden. Im Idealfall natürlich einvernehmlich, aber bei Streitigkeiten auch mit Hilfe des Gerichts.
Scheitert die einvernehmlichen Möglichkeiten zur Auflösung der Erbengemeinschaft, bleibt oft nur noch die Teilungsklage. Dabei werden sämtliche Gegenstände und Bestandteile des Nachlass verkauft. Bei Grundstücken findet eine Zwangsversteigerung statt, allen anderen Güter werden öffentlich versteigert. Nicht selten kommt es im Zuge der Teilungsklage auch zu Feststellungsklagen.
Innerhalb der Erbengemeinschaft müssen alle Entscheidungen mehrheitlich getroffen werden. Sollte ein einzelner Miterbe die Auflösung der Erbengemeinschaft blockiert, bleiben für die anderen Erben nur noch zwei Möglichkeiten, um die Erbengemeinschaft aufzulösen. Entweder mittels einer Teilungsklage oder über einen Anwalt für Erbrecht. Der eingeschaltete Anwalt kann dann dafür sorgen, dass das Testament beziehungsweise der Erbvertrag und die individuellen Vorstellungen der Miterben berücksichtigt werden, und natürlich auch, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden werden.
Neben der Erbauseinandersetzung gibt es auch weitere Möglichkeiten die Erbengemeinschaft aufzulösen. Sollte es einen Nachlassverwalter geben, ist das Ende dessen Nachlasspflichten gleichzeitig die Auflösung der Erbengemeinschaft. Eine andere Option ist als Miterbe den eigenen Erbteil zu verkaufen. Die anderen Miterben genießen dann für diesen zum Verkauf stehenden Erbteil ein Vorkaufsrecht. Weitere Möglichkeiten zur einvernehmlichen Auflösung der Erbengemeinschaft sind das Schiedsverfahren, die Erbteilsübertragung oder die Abschichtung.
Wir bei Hopkins bieten Ihnen von Anfang an eine transparente Beratung zu möglichen Kosten, individuellen Erfolgsaussichten und den nächsten Schritten bei Ihrem Fall. Um für alle beteiligten Erben Stress, Zeitaufwand und Ausgaben gering zu halten, streben wir im ersten Schritt immer eine außergerichtliche Lösung an. Sollte sich so keine Lösung finden lassen, scheuen wir natürlich auch den Rechtsweg nicht.