Rechtsberatung zu Erbeausschlagung

Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.

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Kurzfristiges Beratungsgespräch

Es war noch nie einfacher, Ihr Recht in Anspruch zu nehmen

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.

Eine Person telefoniert und macht ein faires Angebot für eine Rechtsberatung
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Einschätzungs-
gespräch*

  1. Rechtsproblem einordnen
  2. Rückfragen klären
  3. Kostenmodell wählen

*entfällt bei Direktbuchung

Eine Frau mandatiert einen Online-Anwalt
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Angebot

  • Schriftliches Angebot
  • Konkrete Kostenübersicht
  • Online abschließen
Ein Anwalt sortiert Dokumente, die wichtig für eine Rechtsberatung sind
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Fallaufbereitung

  • Anmeldung im Mandantenportal
  • Unterlagen übermitteln
  • Rückfragen klären
Eine Rechtsanwältin berät online per Headset einen Mandaten
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Anwaltliche Beratung

  • Online Termin mit spezialisiertem Hopkins-Anwalt buchen
  • Entscheidung ob Vertretung gewünscht
Eine Person trägt eine Mappe mit Dokumenten für eine gerichtliche Verhandlung
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Anwaltliche Vertretung

  • Außergerichtlich und gerichtlich (je nach Fall und Wunsch)
  • Persönlicher Hopkins-Anwalt
  • Stets up-to-date
Beste Ergebnisse

Beste Ergebnisse

Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.

Bester Service

Bester Service

Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.

Wir erklären auch komplexe Sachverhalte verständlich.

Unschlagbarer Preis

Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.

Top-Bewertung und Spitzenreiter in der Kategorie AnwaltAusgezeichnet mit dem deutschen Legal Tech KanzleipreisSicher durch SSL-ZertifikatMitglied der Rechtsanwalts-Kammer BerlinQualitätssiegel für Datenschutz

Das sagen unsere Mandanten...

"Zuverlässig"

Zuverlässig , Erreichbarkeit ,Freundlichkeit besser geht nicht!Kompetenz sehr gut 👍

Hopkins Mandant

"Super"

Mein Anliegen wurde zügig aufgenommen und ich habe auch schnell einen Gesprächstermin bekommen. Innerhalb eines Tages war mein Anliegen dann geklärt.

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Erbe annehmen oder Erbe ausschlagen?

Abhängig vom Nachlasswert ist es nicht immer (wirtschaftlich) sinnvoll eine Erbschaft anzutreten. Denn mit dem Erbe können nicht nur Vermögenswerte, Wertgegenstände und so weiter an die Erben übertragen, sondern ebenfalls Verbindlichkeiten und Schulden. Auch wenn das Erbe mit hohen Verantwortlichkeiten oder langfristigen Kosten einher kommt, etwa bei einer baufälligen Immobilie, kann es ratsam sein, dass Erbe auszuschlagen. Darüberhinaus können auch steuerlichen Beweggründe Erben zur Ausschlagung ihres Erbes bringen.

Kann die Erbausschlagung wieder zurück genommen werden?

Bei Hopkins bieten wir jedem eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung bezüglich möglicher Unterhaltsansprüche. Wir können für Sie einschätzen, wie die Chancen auf eine Unterhaltszahlung stehen und mit welcher Unterhaltshöhe Sie rechnen können. Im Falle einer Mandatierung übernehmen wir die Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die erste Einschätzung ist für Sie immer komplett kostenfrei. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese alle weiteren anfallenden Kosten. Natürlich übernehmen wir in diesem Fall auch die Kommunikation mit Ihrer Versicherung.Für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir verschiedene Finanzierungsmodelle, die eine Vertretung ohne Kostenrisiko möglich machen.

Gibt es eine Frist, um das Erbe auszuschlagen?

Stellt sich heraus, dass Sie mehr Schulden als Vermögen erben, ist es besser, die Erbschaft auszuschlagen. Die Ausschlagung hat binnen 6 Wochen zu erfolgen, nachdem Sie von der Erbschaft erfahren haben. Achtung: Nur wenn der Erblasser ein Testament verfasst und bei Gericht hinterlegt hat, erhalten Erben ein Schreiben vom Nachlassgericht, das dann die Frist in Gang setzt. Existiert kein Testament, beginnt die Frist schon zu laufen bei bloßer Kenntnis vom Tode des Erblassers. Ausnahme: Hat der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Ausland gehabt oder haben Sie sich selbst als Erbe bei Beginn der Frist im Ausland aufgehalten, beträgt die Frist 6 Monate.