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Welcher Anwalt ist zuständig für Arbeitsunfälle?

Für Arbeitsunfälle sind Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht oder Fachanwälte für Arbeitsrecht zuständig.
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Welche Ansprüche haben Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall?

Welche Ansprüche haben Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall?

Die Ansprüche bei einem Arbeitsunfall richten sich nach der Schwere und den Folgen des Unfalls. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt zum Beispiel ärztliche Behandlungen, Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit oder aber auch Umschulungen und Arbeitsplatz-Umgestaltungen. Sollte es durch den Arbeitsunfall zu einer dauerhaften Gesundheitsschädigung kommen, hat der Arbeitgeber Anspruch auf Unfallrente. Bei Todesfällen im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
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Was tun bei einem Arbeitsunfall?

Zuerst sollten verunfallte Arbeitnehmer umge­hend zu einem Durch­gangs­arzt gehen. Diese sind bei den Berufs­genossenschaften zugelassen und kümmern sich um die Versorgung. Der Arbeitsunfall muss dann dem Unternehmer des Betriebs oder einem Bevollmächtigten gemeldet werden. Dieser ist dann dafür zuständig, innerhalb von drei Tagen den Arbeitsunfall im Rahmen einer Unfallanzeige beim Unfallversicherungsträger anzuzeigen. Der verletzte Arbeitnehmer hat das Recht, eine Kopie der Unfallanzeige zu erhalten. Es empfiehlt sich, dieses Recht wahrzunehmen, besonders wenn es im Nachhinein zu Rechtsstreitigkeiten zum Beispiel mit der Unfallversicherung kommt.
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Was zählt alles zu einem Arbeitsunfall?

Was zählt alles zu einem Arbeitsunfall?

Arbeitsunfälle sind alle Unfälle, die Arbeitnehmer im Rahmen betrieblicher Tätigkeiten oder auf Dienstwegen erleiden.

Typische Beispiele für Arbeitsunfälle:

  • eine Verbrennung aufgrund eines Stromschlags beim Umgang mit elektrischen Geräten am Arbeitsplatz
  • Absturz von baulichen Anlagen in der Höhe
  • ein Bandscheibenvorfall bei schwerem Heben auf der Baustelle

Wenn der Unfall zwar zufällig während der Arbeit auftritt, aber ohne Einwirkung von außen, ist es kein Arbeitsunfall. Beispielsweise zählt ein Herzinfarkt im Büro in der Regel nicht als Arbeitsunfall.

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Wir kann Hopkins bei einem Arbeitsunfall helfen?

Wir bei Hopkins beraten Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um Ihren Arbeitsunfall und setzen Ihre Ansprüche auf Heilbehandlung, Verletztengeld, Pflegegeld und Unfallrente durch. Sollte Ihre Versicherung den Arbeitsunfall nicht anerkennen, stehen wir Ihnen selbstverständlich bei einem Widerspruch zur Seite. Unsere umfassende Expertise macht es möglich, dass wir auch bei angrenzenden Rechtsgebieten exzellente Rechtsberatung und -durchsetzung bei minimaler Bürokratie garantieren können. Zum Beispiel, wenn Sie in Folge des Arbeitsunfalls einen gekündigt werden.
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Was unsere Mandanten sagen

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Hatte nur ein kleineres Problem, wurde schnell gelöst, habe mich aufgehoben gefühlt.Bin mit allen sehr zufrieden.

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