Unser Versprechen ist einfach: Hopkins ist eine Anwaltskanzlei nur für Privatpersonen. Deutschlandweit erkämpfen wir für Sie beste Ergebnisse, bei bestem Service und unschlagbarem Preis.
Rechtsberatung buchenWir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.
Als eine der größten Kanzleien Deutschlands haben wir für jedes Rechtsproblem die perfekte Lösung.
Flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie hohe Erreichbarkeit sind unser Anspruch.
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung - gute Rechtsberatung sollte nicht am Preis scheitern.
Kompetent, schnell und freundlich. Ich bin rundum zufrieden.
Hopkins Mandantin
Hatte nur ein kleineres Problem, wurde schnell gelöst, habe mich aufgehoben gefühlt.Bin mit allen sehr zufrieden.
Hopkins Mandantin
Für Arbeitsunfälle sind Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht oder Fachanwälte für Arbeitsrecht zuständig.
Zuerst sollten verunfallte Arbeitnehmer umgehend zu einem Durchgangsarzt gehen. Diese sind bei den Berufsgenossenschaften zugelassen und kümmern sich um die Versorgung. Der Arbeitsunfall muss dann dem Unternehmer des Betriebs oder einem Bevollmächtigten gemeldet werden. Dieser ist dann dafür zuständig, innerhalb von drei Tagen den Arbeitsunfall im Rahmen einer Unfallanzeige beim Unfallversicherungsträger anzuzeigen. Der verletzte Arbeitnehmer hat das Recht, eine Kopie der Unfallanzeige zu erhalten. Es empfiehlt sich, dieses Recht wahrzunehmen, besonders wenn es im Nachhinein zu Rechtsstreitigkeiten zum Beispiel mit der Unfallversicherung kommt.
Arbeitsunfälle sind alle Unfälle, die Arbeitnehmer im Rahmen betrieblicher Tätigkeiten oder auf Dienstwegen erleiden.
Typische Beispiele für Arbeitsunfälle:
Wenn der Unfall zwar zufällig während der Arbeit auftritt, aber ohne Einwirkung von außen, ist es kein Arbeitsunfall. Beispielsweise zählt ein Herzinfarkt im Büro in der Regel nicht als Arbeitsunfall.
Die Ansprüche bei einem Arbeitsunfall richten sich nach der Schwere und den Folgen des Unfalls. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt zum Beispiel ärztliche Behandlungen, Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit oder aber auch Umschulungen und Arbeitsplatz-Umgestaltungen. Sollte es durch den Arbeitsunfall zu einer dauerhaften Gesundheitsschädigung kommen, hat der Arbeitgeber Anspruch auf Unfallrente. Bei Todesfällen im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
Wir bei Hopkins beraten Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um Ihren Arbeitsunfall und setzen Ihre Ansprüche auf Heilbehandlung, Verletztengeld, Pflegegeld und Unfallrente durch. Sollte Ihre Versicherung den Arbeitsunfall nicht anerkennen, stehen wir Ihnen selbstverständlich bei einem Widerspruch zur Seite. Unsere umfassende Expertise macht es möglich, dass wir auch bei angrenzenden Rechtsgebieten exzellente Rechtsberatung und -durchsetzung bei minimaler Bürokratie garantieren können. Zum Beispiel, wenn Sie in Folge des Arbeitsunfalls einen gekündigt werden.