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Wenn ein Widerruf möglich ist, sollte dieser der Versicherungskündigung unbedingt vorgezogen werden. Ein Widerruf der Lebensversicherung ist immer dann möglich wenn die Widerrufsbelehrung angreifbar ist oder der Versicherungsnehmer anderweitig nicht korrekt über sein Rücktrittsrecht, Widerspruchsrecht beziehungsweise Widerrufsrecht belehrt wurde. Das ist zum Beispiel der Fall bei Widerrufsbelehrung, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dafür reichen schon winzige Ungenauigkeiten in den Formulierungen im "Kleingedruckten". Experten kennen diese Fehler und Ungenauigkeiten mittlerweile schon und wissen genau auf welche Schwachstellen sie bei der Prüfung der Widerrufsbelehrungen acht geben müssen.
Mir wurde professionell, schnell und unkompliziert geholfen. Keine Kritik, daher 5 von 5 Sternen
Hopkins Mandant
Hatte nur ein kleineres Problem, wurde schnell gelöst, habe mich aufgehoben gefühlt.
Bin mit allen sehr zufrieden.
Hopkins Mandant