Die Lebensversicherung zahlt nicht?

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Was ist das besondere an Hopkins Rechtsanwälten?

Bei Hopkins steht der Mandant immer im Fokus, deshalb bieten wir flexible Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und haben Verständnis für die Besonderheiten jeden einzelnen Falls. Durch innovative Technologie, transparente Arbeitsweise und erstklassige Anwälten machen wir möglich, dass jeder Mandant seine Rechte geltend machen kann.
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Was unterscheidet Widerruf und Kündigung der Lebensversicherung?

Was unterscheidet Widerruf und Kündigung der Lebensversicherung?

Bei Widerruf der Lebensversicherung bekommt der Begünstigte meistens eine höhere Auszahlung als bei einer Kündigung. Allerdings ist es nicht immer möglich, die Police zu widerrufen. Im Regelfall lassen sich aber alle Risikolebensversicherungen unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist kündigen, es besteht dann allerdings kein Anspruch auf eine Auszahlung, lediglich der monatliche Beitrag wird nicht mehr fällig. Ein Widerruf ist nur in bestimtmen Fällen möglich, beispielsweise wenn die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Wenn der Widerruf allerdings möglich ist, gibt es mindestens die bereits geleisteten Raten zurück, häufig sogar das Mehrfache. Der Widerruf ist sogar möglich, wenn die Lebensversicherung bereits gekündigt haben. Es lohnt sich also in jedem Fall die Lebensversicherung prüfen zu lassen. Sie können sogar längst gekündigte oder ausgelaufene Policen widerrufen.
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Was versteht man unter Rückkaufswert?

Der Rückkaufswert ist die Summe, die der Versicherer an den Versicherungsnehmer bei Rückkauf einer Versicherung bezahlen muss.
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Wann ist ein Widerruf möglich?

Wann ist ein Widerruf möglich?

Wenn ein Widerruf möglich ist, sollte dieser der Versicherungskündigung unbedingt vorgezogen werden. Ein Widerruf der Lebensversicherung ist immer dann möglich wenn die Widerrufsbelehrung angreifbar ist oder der Versicherungsnehmer anderweitig nicht korrekt über sein Rücktrittsrecht, Widerspruchsrecht beziehungsweise Widerrufsrecht belehrt wurde. Das ist zum Beispiel der Fall bei Widerrufsbelehrung, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dafür reichen schon winzige Ungenauigkeiten in den Formulierungen im "Kleingedruckten". Experten kennen diese Fehler und Ungenauigkeiten mittlerweile schon und wissen genau auf welche Schwachstellen sie bei der Prüfung der Widerrufsbelehrungen acht geben müssen.

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