Jetzt Schadensersatz vom Gegner erhalten!
Der Schadensumfang bei einem Verkehrsunfall kann entweder durch einen Kostenvoranschlag oder mittels eines Gutachtens bemessen werden. Verkürzt lässt sich bei geringfügigeren Unfallschäden, sogenannten "Bagatellschäden", zu einem Kostenvoranschlag raten und in allen anderen Fällen zu einem Gutachten durch einen Sachverständigen. Ein Kostenvoranschlag dokumentiert den Umfang des Schadens und beziffert dann den entstandenen Schaden. Bei einem Sachverständigengutachten hingegen, wird der Schaden deutlich detaillierter und präziser beziffert.
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Hopkins Mandant
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