Schauen Sie sich das äußere Erscheinungsbild Ihres Arbeitszeugnisses genau an:
Ist das Schreiben klar als „Arbeitszeugnis“ betitelt?
Wurde das Arbeitszeugnis auf Firmenpapier erstellt?
Wurde Ihr Name richtig geschrieben?
Wurde Ihre Position korrekt bezeichnet?
Hat das Arbeitszeugnis die richtige Person unterschrieben? Hier sollte es sich um eine Person handeln, die Ihnen vorgesetzt war und Ihnen möglichst Arbeitsanweisung geben durfte, also auch beurteilen konnte, wie Ihre Leistungen waren.
Enthält das Arbeitszeugnis keine Rechtschreibfehler?
Sieht das Arbeitszeugnis nicht zerknittert und unordentlich aus, sondern sauber und wertig?
Die äußere Form des Arbeitszeugnisses ist mit dem ersten Eindruck vergleichbar, den ein potentieller neuer Arbeitgeber von einem Bewerber gewinnt. Haben Sie bereits hier eine oder mehrere Fragen mit „nein“ beantwortet, so spricht einiges dafür, dass auch der Inhalt des Zeugnisses verbesserungswürdig ist.
Schon hier lohnt es sich, sich vorsorglich zu informieren oder auch den externen Rat einer Kanzlei mit dem Schwerpunkt auf Arbeitsrecht einzuholen. So sehen Rechtsanwälte sofort, wo die problematischen Punkte liegen und Sie wissen, ohne Zeit zu verlieren, ob Ihr Arbeitszeugnis im Bewerbungsprozess tatsächlich hilfreich ist, oder eventuell noch Verbesserungen vorzunehmen sind.
Für eine erste unverbindliche Einschätzung Ihres Arbeitszeugnisses erreichen Sie uns kostenfrei unter 030 609898181